Baumhausbau gegen Waldrodung
Mit Axt und Beil zur Versammlung?
Die Errichtung eines Baumhauses in einem Wald, um dort eine Dauermahnwache abzuhalten, kann unter die Versammlungsfreiheit fallen. Ist das der Fall, darf auch das Mitbringen von Werkzeugen wie Äxten und Beilen nicht verboten werden, sagt das VG Darmstadt.