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Berufungsprozess gegen Maja T.

Anklage fordert längere Haft

Maja T. im Gerichtssaal in Budapest
Maja T. bei einer Gerichtsanhörung in Budapest am 22.01.2026 © picture alliance / ZUMAPRESS.com | Daniel Alfoldi

Im Berufungsprozess gegen Maja T. fordert die Staatsanwaltschaft mehr als 13 Jahre Haft und eine Verschärfung des Strafvollzugs. Die Verteidigung hält dagegen und zweifelt die Beweise an.

Sieben Monate nach der Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Haft hat in Budapest das Berufungsverfahren begonnen. Die non-binäre Person aus Jena, die der linken Szene zugerechnet wird, war im Februar in erster Instanz wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft verlangt nun eine Verschärfung der Strafe, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Die vorgeworfenen Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile gesprochen wurden. Mit dem Berufungsurteil für Maja T. wird am 30. September gerechnet.

Staatsanwaltschaft verlangt härtere Strafe

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Erhöhung der Haftstrafe für Maja T. auf mehr als 13 Jahre; der Strafrahmen für die angeklagten Taten liegt zwischen 2 und 24 Jahren. Genau benannte die Anklage das verlangte Strafmaß nicht - dies entspreche der in Ungarn üblichen Praxis, erklärten Experten.

Außerdem verlangte die Anklage eine Verschärfung des Strafvollzugs: Maja T. solle ihre Haft nicht in einem Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen. Zuchthaus bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Strafvollzugsanstalt sowie eine vorzeitige Entlassung nur unter erschwerten Bedingungen. Der Staatsanwalt beanstandete, dass das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, dass die Maja T. mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.

Verteidigung zweifelt Beweise an und plädiert auf Freispruch

Der Verteidiger machte geltend, dass die Identifizierung von Maja T. auf den Straßenüberwachungsvideos vom Tatort nicht eindeutig sei. Ferner sei nicht erwiesen, dass der in Budapest aktive Antifa-Täterkreis einer vom Strafrecht definierten kriminellen Vereinigung angehört habe. Der medizinische Sachverständige habe vor Gericht zudem keine eindeutigen Beweise vorgelegt, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien. Zudem seien die Verfahrensrechte von Maja T. verletzt worden, da ihr nicht das gesamte relevante Material in deutscher Übersetzung zugänglich gemacht worden sei.

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des BVerfG war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige KG, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht.