Zucker-, salz-, weizen- und laktosefrei

Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann: Zucker-, salz-, weizen- und laktosefrei. beck-aktuell, 04.09.2026 (abgerufen am: 05.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205176)
Wenn Sie eine langweilige Party oder ein dröges Familienfest stimmungsmäßig auf Vordermann bringen wollen, hätten wir einen todsicheren Tipp für Sie, der die Gemütslage der Beteiligten innerhalb kürzester Zeit von gepflegter Langeweile in die höchste Erregungsstufe katapultieren dürfte.
Dafür müssen Sie kaum was machen, die betont beiläufige Frage nach den Ernährungsgewohnheiten reicht schon, um eine ebenso leidenschaftliche wie unerbittliche Debatte loszutreten. Denn bei dem, was auf dem Teller oder im Glas landet oder eben nicht, hört der Spaß auf: Die Milch macht’s – oder gehört, weil akut lebensverkürzend, auf die Rote Liste; Fleisch ist ein Stück Lebenskraft, aber leider nicht enkeltauglich – im Gegensatz zum Black-Bean-Patty, für das aber der halbe Amazonas gebrandschatzt werden muss. Rotwein schützt das Herz, aber was hat die Leber davon? Und wenn wir nicht alle endlich zucker-, salz-, weizen- und laktosefrei leben, wird es ein schlimmes Ende mit uns nehmen – adieu Longevity. Ernährung ist also schon lange kein Grundbedürfnis mehr, sondern mäandert zwischen Lebensinhalt, Dogma und Religion. Das bekommt mittlerweile auch der Justizvollzug zu spüren; allerdings diskutiert man dort nicht so gerne (BayObLG, Beschl. v. 9.7.2026 – 203 StObWS 392/26).
Der Antragsteller verbüßte eine Freiheitsstrafe in einer bayerischen JVA und war mit der dortigen Verpflegung unzufrieden. Doch statt sich mit dem abzufinden, was man ihm Tag für Tag in die Zelle reichte, mischte er zunächst Küchen- und Anstaltsleitung ordentlich auf und verlangte umfassende schriftliche Informationen über Zusammensetzung und Zubereitung der laktosefreien Verpflegung, und zwar ex post und perspektivisch für die Zukunft. Die Adressaten dieses Begehrens blieben untätig – vielleicht war der Küchenleitung die gesetzte Frist von einem Tag zu knapp. Weiter ging’s zur Strafvollstreckungskammer, immerhin standen Religionsfreiheit und seine Gesundheit auf dem Spiel, weil er von der angeblich laktosefreien Verpflegung Bauchweh bekomme. Gleichwohl sah die Vollstreckungskammer keine Veranlassung, die JVA in die Pflicht zu nehmen, weil Ausführungen zu einer ärztlich verordneten Spezialkost aufgrund anderenfalls eintretender verpflegungsbedingter gesundheitlicher Beeinträchtigungen fehlten. Wohl deshalb stand es auch schlecht um das ebenfalls begehrte Gutachten, das das Gericht über die in der JVA bislang und in der Zukunft verwendeten Lebensmittel und Zubereitungsformen erstellen sollte. Das hielt vor dem BayObLG, das dafür noch nicht einmal auf eine nicht ganz abwegig erscheinende querulatorische Motivation des Antragstellers abstellen musste, weil das Informationsbegehren zu allgemein und zu unbestimmt war. Denn trotz bekannter Regulierungswut hatte der Gesetzgeber ausgerechnet beim Begriff „laktosefrei“ davor zurückgeschreckt, diesen für alle Lebensmittel verbindlich zu normieren – wer begibt sich schon ohne Not auf vermintes Terrain? Wollte der Antragsteller Näheres über die Zubereitung seiner Verpflegung wissen, stehe die Anstalt gerne zur Verfügung, allerdings nur bezogen auf eine konkrete Mahlzeit und die dabei verwendeten Lebensmittel, nicht sui generis (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2026, 19624).
Dieser Text stammt aus Heft 36/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann: Zucker-, salz-, weizen- und laktosefrei. beck-aktuell, 04.09.2026 (abgerufen am: 05.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/205176)



