SG Frankfurt zu Bestattungskosten
Amt zahlt nicht für Beerdigung
Wer eine Bestattung veranlasst, kann die Kosten nicht ohne Weiteres auf den Sozialhilfeträger abwälzen. Das SG Frankfurt a.M. verlangt, dass Betroffene zunächst alle zumutbaren Eigenmittel ausschöpfen. Auch, wer freiwillig bestattet, geht leer aus.