EuGH zu deutschen Asylbewerberleistungen
"Bett, Brot, Seife" am Ende
Asylsuchende haben, auch wenn sie ausreisepflichtig sind, Anspruch auf ein Minimum an Leistungen für ihren persönlichen Lebensbedarf, betont der EuGH. Leistungskürzungen, wonach es in diesen Fällen keine Kleidung und Geldzahlungen mehr gibt, sind danach rechtswidrig.