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Anhörung zu AfD-Verbot

Maaßen und Kerkeling sollen im Thüringer Landtag sprechen

Der Schriftzug "Thüringer Landtag" findet sich an einer Mauer, im Hintergrund ist ein Gebäude mit viel Glas zu sehen.
Der Schauplatz der Anhörung © Ardan Fuessmann / Adobe Stock

Seit Jahren gibt es Diskussionen darüber, ob ein AfD-Verbotsverfahren angestoßen werden soll. Nun sollen Ende September im Thüringer Landtag Juristen, Experten und Prominente zu einem möglichen AfD-Verbot angehört werden.

Angestoßen hat die Anhörung die Thüringer Linke-Fraktion. Die Anhörung solle klären, ob die "verfassungsfeindlichen Positionen nicht nur einzelne Äußerungen sind, sondern die Partei insgesamt prägen", hatte die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss im Mai erklärt, als der Justizausschuss die Anhörung auf den Weg gebracht hatte. Namhafte Expertinnen und Experten - aber auch Promis und ein früherer Geheimdienstler stehen auf der Liste der Anzuhörenden, die der Landtag führt und die der dpa vorliegt.

So war bereits am Mittwoch bekanntgeworden, dass Entertainer Hape Kerkeling kommen soll. Auf der Liste für die mündliche Anhörung stehen auch ehemalige Richter am BVerfG - zum Beispiel Peter Huber und Susanne Baer. Auch Thomas Fischer, der einst Vorsitzender am BGH in Karlsruhe war, ist eingeladen.

Ex-Bundesverfassungsschutzchef soll angehört werden

Zu den Eingeladenen zählt auch Ex-Bundesverfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der früher einmal CDU-Mitglied war, dann die Werteunion als Partei formierte, bei Wahlen aber scheiterte. Im Oktober 2025 hatte Maaßen seinen Austritt aus der Kleinstpartei angekündigt. AfD-Vertreter hatten Maaßen in der Vergangenheit gelobt. "Herr Maaßen war ein guter Verfassungsschutzchef, ein sehr guter sogar", hatte etwa der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, im Mai über Maaßen gesagt.

Auf der Liste der Anzuhörenden steht auch Ulrich Vosgerau, der einer der Anwälte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke war, als dieser wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole vor Gericht stand.

Eingeladen ist auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte, in deren Auftrag kürzlich ein Gutachten zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren erstellt und präsentiert wurde. Die Autoren kommen darin zu dem Schluss, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem BVerfG gute Erfolgschancen hätte. Sie begründeten ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Zu den laut Liste für eine schriftliche Stellungnahme angefragten prominenten Personen gehören US-Außenminister Marco Rubio, der russische Außenminister Sergej Lawrow und Péter Szijjártó, der unter Viktor Orban viele Jahre Außenminister in Ungarn war und inzwischen sein Parlamentsmandat niedergelegt hat, um für den chinesischen Autobauer BYD zu arbeiten.

Debatte um Teilverbot

Linke, Grüne und die SPD fordern seit längerem ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Es gibt aber auch Skeptiker. Zuletzt hatte die Debatte wieder Fahrt aufgenommen, diskutiert wurde dabei auch zunehmend, ob ein solches Verfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände wie den Thüringer mit seinem Chef Björn Höcke, angestrengt werden sollte. 

Die Hürden für ein Verbotsverfahren gelten als hoch. Einen Antrag beim BVerfG können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Das gilt auch für ein mögliches Teilverbot.

Nach Angaben der Thüringer Linke-Fraktion läuft bis Ende August zunächst eine schriftliche Anhörung, für den 30. September ist die öffentliche Anhörung geplant, zu der auch Kerkeling geladen wurde.