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Verfassungsfeindlichkeit

Mehr Artikel zu diesem Tag

Dobrindt verbietet Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland"

Dobrindt verbietet Reichsbürgergruppe "Königreich Deutschland"

Nur wenige Tage nach seinem Amtsantritt hat Bundesinnenminister Dobrindt die aktuell größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Seit den Morgenstunden finden Durchsuchungen statt, erste mutmaßliche Mitglieder wurden festgenommen.

Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt waffenrechtlich unzuverlässig - zumindest in der Regel

Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt waffenrechtlich unzuverlässig - zumindest in der Regel

Wer Mitglied der AfD Sachsen-Anhalt ist oder diese unterstützt, ist in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig. Das gilt auch für solche Personen, die bereits seit Jahren über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, ohne waffenrechtlich auffällig geworden zu sein.

Eine Blaupause für die AfD?
Keine Parteienfinanzierung für Verfassungsfeinde

Eine Blaupause für die AfD?

Die rechtsextreme Partei Die Heimat, die bis vor ein paar Jahren NPD hieß, wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das sei verfassungsrechtlich legitim, befand das BVerfG, die Partei bekämpfe die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine Blaupause für den Umgang mit der AfD? 

Streit zwischen AfD und Verfassungsschutz im Februar vor OVG

Streit zwischen AfD und Verfassungsschutz im Februar vor OVG

Das OVG Münster beschäftigt sich im Februar 2024 mit dem Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz um die Einstufung der Partei als Verdachtsfall. Der Bundesverband der AfD wehrt sich gegen ein Urteil aus erster Instanz. Verhandelt wird in gleich drei Fällen.

Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt

Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts heißt es, die Partei gehe "zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele" aktiv und planvoll vor. Insgesamt bemühe sich die Partei darum, die in Art. 1 GG verankerten Garantien zu beseitigen.

AfD legt Berufung gegen "Verdachtsfall"-Einstufungen ein

AfD legt Berufung gegen "Verdachtsfall"-Einstufungen ein

Die AfD hat gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt, die im März zugunsten des Verfassungsschutzes ergangen waren. Wie ein Sprecher des Gerichts am 07.06.2022 auf Anfrage mitteilte, geht es dabei um die Einstufung der Gesamtpartei, der Jungen Alternative und des formal aufgelösten “Flügels“ als rechtsextremistische Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

NPD-Funktionsträger in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig
BVerwG

NPD-Funktionsträger in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig

Wer in aktiver Weise, insbesondere durch Wahrnehmung von Parteiämtern oder Mandaten in Parlamenten und Kommunalvertretungen Bestrebungen einer Partei unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, besitzt in der Regel nicht die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.06.2019 klargestellt. Die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit könne in einem solchen Fall nur widerlegt werden, wenn sich der Funktions- beziehungsweise Mandatsträger in der Vergangenheit rechtstreu verhalten und sich darüber hinaus von hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen von Mitgliedern und Anhängern der Partei unmissverständlich und beharrlich distanziert habe (Az.: 6 C 9.18).

Kandidatur für NPD begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
VG Gießen

Kandidatur für NPD begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Wer für die NPD kandidiert, ist als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren die Entscheidung des Landrates des Wetteraukreises bestätigt, einem im Kommunalwahlkampf für die NPD angetretenen Kandidaten mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten, kleiner Waffenschein, Waffenhandelserlaubnis und sprengstoffrechtliche Erlaubnis) zu entziehen (Beschluss vom 05.07.2018, Az.: 9 L 1982/18.GI, nicht rechtskräftig).