VG Gießen
Kandidatur für NPD begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Wer für die NPD kandidiert, ist als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren die Entscheidung des Landrates des Wetteraukreises bestätigt, einem im Kommunalwahlkampf für die NPD angetretenen Kandidaten mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten, kleiner Waffenschein, Waffenhandelserlaubnis und sprengstoffrechtliche Erlaubnis) zu entziehen (Beschluss vom 05.07.2018, Az.: 9 L 1982/18.GI, nicht rechtskräftig).