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Jörg von Heinemann

Jörg von Heinemann

Jörg von Heinemann ist Chef vom Dienst bei bei beck-aktuell.HEUTE IM RECHT und verantwortet den Newsdesk. 

 

Zum Rechtsjournalismus fand er in der Wahlstation des Referendariats beim damals noch eigenständigen Verlag für Recht und Wirtschaft in Heidelberg. Nach einem Umweg mit Texten und Datenbanken, aber ohne Jura, und einer kurzen Selbstständigkeit heuerte der Münchner Ende 2003 beim Beck-Verlag an.

Alle Artikel

"Warten? Lohnt sich nicht."
Reformen gegen hohe Führerscheinkosten

"Warten? Lohnt sich nicht."

Die Führerscheinkosten steigen seit Jahren. Das Bundesverkehrsministerium und der Verkehrsgerichtstag wollen das ändern und haben Reformvorschläge gemacht. Die unterscheiden sich allerdings ziemlich. Welche Ideen die Verkehrsrechtler für sinnvoll halten, erklärt Rupert Schubert.

Eine Blaupause für die AfD?
Keine Parteienfinanzierung für Verfassungsfeinde

Eine Blaupause für die AfD?

Die rechtsextreme Partei Die Heimat, die bis vor ein paar Jahren NPD hieß, wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das sei verfassungsrechtlich legitim, befand das BVerfG, die Partei bekämpfe die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine Blaupause für den Umgang mit der AfD? 

BGH bekräftigt Treu-und-Glauben-Grenze
Ewiges Widerspruchsrecht

BGH bekräftigt Treu-und-Glauben-Grenze

Der BGH hat einer Versicherten nach 19 Jahren trotz fehlerhafter Belehrung ein Widerspruchsrecht gegen einen Lebensversicherungsvertrag nach Treu und Glauben abgesprochen, weil sie noch am Tag des Abschlusses ihre Ansprüche sicherungsabgetreten hatte. Die Versicherung habe dann auf den Bestand des Vertrages vertrauen dürfen.

Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mit europäischem Recht vereinbar. Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten stehe dem Unionsrecht entgegen. Eine Ausnahme gelte bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit. Auch eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen sei zulässig. Der EuGH bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.