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Pia Lorenz

Pia Lorenz

Die Rechtsanwältin und Wirtschaftsjuristin ist Chefredakteurin von beck-aktuell. HEUTE IM RECHT, Co-Host des wöchentlichen Podcasts Gerechtigkeit & Loseblatt und Mitglied der Schriftleitung der Neuen Juristischen Wochenschrift NJW.

Nach einigen Jahren anwaltlicher Tätigkeit in Köln war sie zunächst als Online-Redakteurin für den Verlag Wolters Kluwer Deutschland tätig. 2010 gründete sie dort die Legal Tribune Online (LTO), die sie danach 11 Jahre lang als Chefredakteurin verantwortete. Nach einem Abstecher als Mitinhaberin und Geschäftsführerin einer Agentur für den Rechtsmarkt verantwortet sie seit 2023 den Auf- und Ausbau von beck-aktuell. HEUTE IM RECHT.

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#102: Heilmann 2.0?, Koalitions-Pläne, Informationsfreiheits-Aus?, FIFA-Kniefall, Sexpuppenverbot  
Gerechtigkeit und Loseblatt

#102: Heilmann 2.0?, Koalitions-Pläne, Informationsfreiheits-Aus?, FIFA-Kniefall, Sexpuppenverbot  

Weniger Kündigungsschutz, weniger Datenschutz, keine Vergesellschaftung im Wohnungsbau: Sind die Pläne der Koalition rechtlich überhaupt möglich? Und was wird aus dem IFG? Außerdem: der FIFA-Kniefall, das Kinder-Sexpuppen-Verbot und Stoff fürs Examen.

Weniger Kündigungsschutz und mehr Steuern für "Hochverdiener"
"Programm für Aufschwung und Beschäftigung"

Weniger Kündigungsschutz und mehr Steuern für "Hochverdiener"

Eine Einkommensteuerreform soll Familien entlasten, bezahlen sollen das "Hochverdiener". Gleichzeitig wird ihnen der Kündigungsschutz gestrichen. Für alle sollen sachgrundlose Befristungen länger möglich, eine AU-Bescheinigung ab Tag eins nötig werden.

Unabhängig mit US-Software?
DAT im Zeichen digitaler Souveränität

Unabhängig mit US-Software?

Bei Anwaltstreffen geht es oft um Berufswerte, um Digitalisierung und den Rechtsstaat. So auch beim Anwaltstag 2026 – doch einer digitalen Gefahr, die all dies bedroht, werden sich die Anwälte nur langsam bewusst.

Anwältin muss ihre geistige Gesundheit prüfen lassen
BGH zu verhaltensauffälliger Advokatin

Anwältin muss ihre geistige Gesundheit prüfen lassen

Sie ignorierte rechtskräftige Urteile, legte Rechtsmittel gegen den Willen von Mandanten ein, verfasste Schriftsätze, die für Gerichte nicht mehr nachvollziehbar waren: genug Anhaltspunkte, damit die Anwaltskammer ein Gutachten anfordern durfte, entschied der BGH.

Wem das Gebäude "mehr gehört", der muss auch mehr bezahlen
BGH begrenzt Änderungen zum Objektprinzip in der WEG

Wem das Gebäude "mehr gehört", der muss auch mehr bezahlen

Eigentlich teilte die Eigentümergemeinschaft alle Kosten nach der Wohnfläche auf. Doch für die neue Heizung sollten die Eigentümer der kleinsten Wohnung plötzlich dasselbe zahlen wie die der großen Einheiten. Für den V. Zivilsenat ist das eindeutig nicht mehr angemessen.

Ansprüche im Lkw-Kartell sollen getrennt werden
BGH begrenzt Sammelklage-Inkasso

Ansprüche im Lkw-Kartell sollen getrennt werden

Inkassofirmen können Schadensersatzansprüche von Kartell-Geschädigten auch in Sammelklagen geltend machen. Doch der BGH macht Einschränkungen. Und Financialright muss die Ansprüche tausender Geschädigter des Lkw-Kartells nun getrennt einklagen.

#95: Wettbewerb im Rechts-KI-Markt, Weimer und Buchhandlungen, Aus für Roland Rechtsreport
Gerechtigkeit & Loseblatt

#95: Wettbewerb im Rechts-KI-Markt, Weimer und Buchhandlungen, Aus für Roland Rechtsreport

Auf der LegalXChange traf sich das Who is Who der Legal-AI-Szene. Wolfgang Weimer darf eine Buchhandlung nicht als extremistisch bezeichnen und der Roland Rechtsreport wurde eingestellt - aus interessanten Gründen.

Keine Daten mehr zum Justizvertrauen?
Das Ende des "Roland Rechtsreports"

Keine Daten mehr zum Justizvertrauen?

Die Roland Rechtsschutzversicherung investiert nicht mehr in die jährliche Studie zum Vertrauen der Deutschen in ihr Rechtssystem. Obwohl die Ergebnisse stets Grundlage vieler justiz- und rechtspolitischer Forderungen waren, scheint kein neuer Auftraggeber in Sicht.

Fehler bleiben folgenschwer
Massenentlassungsanzeigen

Fehler bleiben folgenschwer

Zwei BAG Senate waren uneins, welche Pflichten Firmen bei Massenentlassungen treffen, die Unternehmen hofften auf Entlastung. Doch nach zwei Jahren, zwei Vorlagen und zwei EuGH-Urteilen bestätigt nun der Sechste Senat: Anzeigefehler führen weiter zur Unwirksamkeit der Kündigungen.