Keine Daten mehr zum Justizvertrauen?

Zitiervorschlag
Pia Lorenz: Keine Daten mehr zum Justizvertrauen? . beck-aktuell, 07.05.2026 (abgerufen am: 14.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197691)
Die Roland Rechtsschutzversicherung investiert nicht mehr in die jährliche Studie zum Vertrauen der Deutschen in ihr Rechtssystem. Obwohl die Ergebnisse stets Grundlage vieler justiz- und rechtspolitischer Forderungen waren, scheint kein neuer Auftraggeber in Sicht.
Der Roland Rechtsreport ist Geschichte. Nachdem zunächst LTO berichtet hatte, bestätigte eine Sprecherin der Roland Rechtsschutz Versicherungs-AG gegenüber beck-aktuell. HEUTE im Recht, dass die Studie nicht mehr erscheint. „Diese unternehmerische Entscheidung haben wir als Unternehmen bewusst getroffen“, heißt es in der Mail weiter.
Der Rechtsschutzversicherer hatte seit 2010 als Herausgeber der mittlerweile fast als Langzeitstudie etablierten Untersuchung fungiert. Durchgeführt wurde die Befragung vom Institut für Demoskopie Allensbach. Der Rechtsschutzversicherer schrieb sich auf die Fahnen, eine "Langzeitanalyse des Vertrauens in wichtige gesellschaftliche und staatliche Institutionen sowie die Ermittlung der grundsätzlichen Einstellungen zum deutschen Rechtssystem" zu liefern.
Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigten weiterhin ein großes Vertrauen der Deutschen in ihr Rechtssystem. Doch es gab auch immer mehr Zweifel. Und gerade Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz- und Behörden verwiesen bislang für rechtspolitische Forderungen gern auf den Report.
„Unternehmerische Entscheidung über Studie aus Marketing-Gründen“
Bei den Gründen für die Einstellung der Studie zeigt der Rechtsschutzversicherer sich nun weniger staatstragend. Auf die Frage, warum es die Studie nicht mehr gibt, teilte die Sprecherin von Roland Rechtsschutz gegenüber beck-aktuell. HEUTE IM RECHT mit, der ROLAND Rechtsreport sei eine Studie gewesen, „die das Unternehmen aus Marketing- und Image-Gründen verfolgt hat. Es steht Unternehmen frei, in welche Maßnahmen sie investieren bzw. welche Maßnahmen sie weiterverfolgen möchten. Diese unternehmerische Freiheit nehmen wir auch für uns in Anspruch.“ Mit Kritik am Design der Studie aus dem Jahr 2024 habe die Entscheidung zur Einstellung, die in diesem Jahr getroffen worden sei, nichts zu tun.
Das Allensbach Institut gibt sich dagegen auskunftsfreudiger, kann aber nach eigenen Angaben ohne Auftraggeber eine solche Untersuchung nicht durchführen. Über die unternehmerische Entscheidung von Roland wurde offenbar auch das bis dahin ausführende Allensbacher Institut erst auf mehrfache Anfrage informiert. Michael Sommer, jahrelang der zuständige Projektleiter des Rechtsreports beim Institut, erklärte auf beck-aktuell-Anfrage, er sei seitens des Rechtsschutzversicherers zunächst lange vertröstet worden. Danach sei das Projekt offenbar von der Agenda der ehemaligen Auftraggeberin verschwunden.
Schon im Jahr 2025 ist der Report dann nicht erschienen. Aufgefallen ist das bis jetzt niemandem, kommuniziert hat der Versicherer es ebenfalls nicht. Noch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels heißt es auf der Presseseite des Versicherers, geschrieben im Präsens und unter Verweis auf die jährliche Erscheinungsweise: „Der ROLAND Rechtsreport ist eine jährliche Studie der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach. Neben der Einstellung der Bevölkerung zum deutschen Rechtssystem und zur Mediation wird regelmäßig ein aktuelles Thema beleuchtet.“ Da es sich um eine unternehmensinterne Entscheidung handele, habe man keine Notwendigkeit gesehen, darüber zu informieren, erklärte die Pressestelle knapp.
„Wegen Regelmäßigkeit und Vergleichbarkeit eine wichtige Informationsquelle“
Nun hat die Frage, ob eine Entscheidung intern getroffen wird, mit ihrer externen Wirkung nichts zu tun. Fach- wie Publikumsmedien, Politiker und Vertreterinnen aus Justiz und Behörden, aber auch Repräsentanten der Anwaltschaft zitierten den Report gern, um Defizite aufzuzeigen und eigene rechtspolitische Forderungen zu untermauern.
Auch BGH-Präsidentin Bettina Limperg bezog sich häufig auf den Report, wenn sie über die Akzeptanz der Justiz sprach. In ihrem verfassungspolitischen Aufsatz „Die Lage der ordentlichen Gerichtsbarkeit“ im Jahr 2021 referenzierte sie ihn gleich mehrfach. Auf Anfrage von beck-aktuell. HEUTE IM RECHT bedauerte Limperg es sehr, dass der Roland Rechtsreport eingestellt wird. „Er war allein wegen seiner Regelmäßigkeit und damit der Vergleichbarkeit der Zahlen eine wichtige Informationsquelle.“ Leider gebe es, so die Gerichtspräsidentin, „insgesamt viel zu wenig rechtstatsächliche Forschung, die dem Gesetzgeber, aber auch der Justiz selbst wichtige Impulse geben kann.“
Auch der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bedauerte gegenüber beck-aktuell. HEUTE IM RECHT das Ende des Rechtsreports. „Aus unserer Sicht ist diese Quelle auch für die politisch Handelnden wertvoll gewesen“, erklärte Swen Walentowski. „Sind Defizite erkennbar, könnte man reagieren. Obwohl wir bereits erkennen, dass die dritte Gewalt nicht mit den entsprechenden Mitteln für eine sehr gut funktionierende Justiz ausgestattet ist.“ Für die Justizministerkonferenz sei es wichtig, die Einstellung der Bevölkerung zum Rechtsstaat zu kennen. „Ein Beispiel: Es reicht nicht, nur die zurückgehenden Eingangszahlen bei der Ziviljustiz zu ermitteln. Es ist gut, wenn dies mit den Ergebnissen des Rechtsreports gespiegelt werden kann.“
Kein neuer Finanzier in Sicht
Am häufigsten nutzte den Report sicherlich der Deutsche Richterbund (DRB), der seine rechtspolitischen Forderungen nach mehr Ressourcen regelmäßig auf die jährliche Studie stützte. An Sonderstudien, bei denen Richterinnen und Richter befragt wurden, war der DRB mehrfach selbst beteiligt. Eine Anfrage von beck-aktuell. HEUTE IM RECHT nach möglichen Bestrebungen des Richterbunds, damit eine geeignete Stelle weiterhin Zahlen zum Vertrauen in das deutsche Rechtssystem erhebt, ließ der DRB bis zum Erscheinen dieses Artikels unbeantwortet.
Michael Sommer vom Allensbach Institut betonte gegenüer beck-aktuell. HEUTE IM RECHT, er wäre „heilfroh“, diese Zahlen wieder erheben und auswerten zu können. Für ihn sei das „eines der spannendsten Themen der letzten Jahre“. Obwohl das Institut regelmäßig Befragungen zu unterschiedlichen Themen durchführe und kleinere Projekte hin und wieder auch in Eigenregie umsetze, brauche es in aller Regel aber einen finanzierenden Auftraggeber, damit das Institut tätig werden könne.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verwies knapp darauf, man kommentiere grundsätzlich keine Entscheidungen unabhängiger Institutionen und von Unternehmen der Privatwirtschaft. Zur Frage, ob es dort Bestrebungen gebe, gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Behörden, Institutionen oder Verbänden dafür zu sorgen, dass weiterhin eine geeignete Stelle Zahlen zum Vertrauen in das deutsche Rechtssystem erhebe, wollte die Pressestelle sich auf Nachfrage nicht äußern.
So bleibt, wer auf verlässliche Zahlen zum Vertrauen in den Rechtsstaat hofft, wohl bis auf Weiteres auf internationale Studien angewiesen. Das EU-Justizbarometer beschäftigt sich regelmäßig mit dem Vertrauen in die Justiz, erstmals im Jahr 2025 zeigte eine vom Rechtsschutzversicherer ARAG in Auftrag gegebene Studie des Hamburger Marktforschungsinstituts Ipsos, wie die Deutschen ihr Rechtssystem bewerten. Die Roland Rechtsschutzversicherung teilte auf Anfrage mit: „Der Rechtsreport wurde eingestellt. Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass wir ein ähnliches Format wieder aufleben lassen. Allerdings gibt es dafür keine aktuellen Pläne.“
Zitiervorschlag
Pia Lorenz: Keine Daten mehr zum Justizvertrauen? . beck-aktuell, 07.05.2026 (abgerufen am: 14.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197691)



