Abflug, Akten, Abenteuer!

Zitiervorschlag
Andreas Grünwald: Abflug, Akten, Abenteuer!. beck-aktuell, 29.04.2026 (abgerufen am: 29.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197191)
Sonne und Meer oder Berge und See? Wer die Wahlstation im Ausland verbringen möchte, muss sich frühzeitig um Fristen, Visa, Finanzierung und Bewerbung kümmern. Welche Fehler Referendarinnen und Referendare dabei vermeiden sollten, verrät Andreas Grünwald.
Die Wahlstation ist eine der wenigen wirklich freien Phasen im Referendariat. Und sie ist eine echte Chance, völlig neue Erfahrungen in einer bisher unbekannten juristischen Branche zu sammeln. Wer dabei ins Ausland möchte, wendet sich oft an eine Großkanzlei – oder aber an das Auswärtige Amt. Doch Kontakte in eine Großkanzlei sind kein Muss, um die Wahlstation im Ausland absolvieren zu können (ebenso wenig ist es ein Muss, zu einer Behörde zu gehen).
Welche Möglichkeiten gibt es noch und worauf sollten Referendarinnen und Referendare bei Planung, Bewerbung und Durchführung achten?
Früh anfangen – aber wie früh?
Im Referendariat gibt es zwei Typen von Menschen: Die, die sich sogar schon vor Beginn des Referendariats um ihre Stationen gekümmert haben. Und die, die drei Monate vor der Verwaltungs- oder Anwaltsstation noch immer nicht wussten, wohin es gehen soll. Bei der Bewerbung für eine Station im Ausland sollte man jedoch lieber etwas früher dran sein. Allerdings muss man es auch nicht übertreiben.
Wer sich etwa ein Jahr vor der Wahlstation für den Aufenthalt bewirbt, könnte schon zu spät dran sein. Viele Plätze – vor allem bei beliebten Kanzleien und Ämtern – sind zu diesem Zeitpunkt bereits vergeben oder informell reserviert. Die klare Empfehlung lautet daher: Optimalerweise sollte man sich etwa 14 bis 15 Monate vor dem geplanten Starttermin um die Bewerbung kümmern. Noch früher ist in der Regel nicht nötig, aber wer zu lange wartet, riskiert, dass attraktive Stationen nicht mehr verfügbar sind. Wichtig ist auch, zu Beginn des Referendariats nicht nur an die Wahlstation zu denken – auch die anderen Stationen, vor allem Anwaltsstation und Verwaltungsstation, sollten gut durchdacht werden.
Wohin soll es gehen und was ist mir wichtig?
Sonne und Meer oder Berge und See? Wohin es einen in der Wahlstation verschlägt, hat viel mit persönlichen Präferenzen zu tun. Die Wahl des Landes und der Stadt sollte gut überlegt sein. Vielen Referendarinnen und Referendaren ist es wichtig, in einem Land unterzukommen, in dem man sich auf Englisch verständigen kann. Denn mit einer Sprachbarriere ist es schwer, sich in einer Stadt zu integrieren und gut juristisch zu arbeiten. Wer eine dritte Fremdsprache beherrscht, hat eine noch größere Auswahl. Außerdem sollte einem klar sein, dass man sich drei volle Monate im gewählten Land aufhält – und aufhalten muss. Wer Probleme mit bestimmten klimatischen Bedingungen, Hygienestandards oder Kulturen hat, sollte das auf jeden Fall im Blick behalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die finanzielle Situation vor Ort. Der Verfasser musste sich letztendlich zwischen Australien und den USA entscheiden. Ausschlaggebend waren am Schluss auch die Mieten. Möblierte Langzeitunterkünfte über Airbnb und ähnliche Plattformen kosten in Sydney beispielsweise aktuell fast doppelt so viel wie in Los Angeles. Referendarinnen und Referendare sollten sich also immer über die aktuellen Preise vor Ort informieren, um am Ende nicht böse überrascht zu werden.
Aber auch "softe" Faktoren wie mögliche Ausflugsziele dürfen bei der Entscheidung durchaus eine Rolle spielen. Schließlich reist man nicht nur zum Arbeiten, sondern verbringt auch viele freie Abende und Wochenenden vor Ort. Kalifornien bietet beispielsweise außergewöhnlich viele Ausflugsziele, die man an Wochenenden ansteuern kann – von der Küste über Nationalparks bis hin zu den angrenzenden Bundesstaaten. Letztlich muss aber jede und jeder für sich entscheiden, welche Kriterien bei der Wahl wirklich eine Rolle spielen.
Wie finde ich eine geeignete Kanzlei?
Nachdem klar ist, wo es überhaupt hingehen soll, steht die nächste große Suche an: die nach einer passenden Kanzlei. Wer ins Ausland möchte und nicht über eine internationale Großkanzlei vermittelt wird, muss die Recherche selbst in die Hand nehmen. Das klingt tatsächlich aufwändiger als es ist – denn es gibt gute Anlaufstellen.
Erstens: das Auswärtige Amt. Auf den länderspezifischen Seiten des Auswärtigen Amts finden sich Listen mit deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Ausland – aufgeschlüsselt nach Region und oft mit dem Hinweis, ob die jeweilige Kanzlei Referendarinnen und Referendare aufnimmt. Das ist ein solider, leicht zugänglicher Ausgangspunkt. Ein Tipp: Manchmal findet sich in der Liste keine Angabe dazu, ob man in der Kanzlei die Wahlstation absolvieren kann. Es kann sich aber lohnen, auch diese Kanzleien anzuschreiben. Denn dass die Kanzlei gegenüber dem Auswärtigen Amt keine Angabe gemacht hat, bedeutet nicht automatisch, dass sie keine Kapazitäten frei hat.
Speziell für die USA gilt: Wer in den Vereinigten Staaten eine Station absolvieren möchte, sollte den Internship Service der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV) in Betracht ziehen. Für einen Beitrag von 200 Euro erhält man Zugang zu einer Liste von Partnerkanzleien in den gesamten USA, die Referendarinnen und Referendare ausbilden – darunter auch Kanzleien, die auf den Listen des Auswärtigen Amts nicht auftauchen. Das bedeutet: Wer diesen Service nutzt, erschließt sich Stationen, die den meisten Mitbewerberinnen und Mitbewerbern nicht bekannt sind. Zwingend notwendig ist das aber nicht, wenn man früh genug beginnt – als Ergänzung kann der Service durchaus sinnvoll sein. Besonders lohnenswert ist die Auflistung für eine Station in New York City, da für dort sehr viele Kanzleien aufgelistet sind.
Ansonsten kann auch eine Kontaktaufnahme über LinkedIn sinnvoll sein. So erhalten mögliche Ausbilderinnen und Ausbilder direkt einen persönlichen Eindruck und der erste Kontakt ist etwas lockerer als bei einer förmlichen Bewerbung per E-Mail.
In English, please?
Die Bewerbung selbst geht jeder anders an. Grundsätzlich ist es möglich, die Kanzleien auf Deutsch anzuschreiben. Da die Anwältinnen und Anwälte deutsche Referendarinnen und Referendare ausbilden, ist das regelmäßig kein Problem. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen möchte, schreibt natürlich lieber auf Englisch. Dabei sollte man sich auch informieren, wie ein typischer Lebenslauf im jeweiligen Zielland aussieht. Das Format und die Erwartungen können sich von deutschen Standards unterscheiden – ein auf das Land zugeschnittener CV macht einen besseren Eindruck.
Die Bewerbungsgespräche finden dann in den allermeisten Fällen online statt. Meist ist die Atmosphäre angenehm und häufig lockerer als man es von Deutschland gewohnt ist – es gibt also keinen Grund zur Nervosität. Referendarinnen und Referendare sollten darauf vorbereitet sein, die üblichen Fragen (Motivation, Vorkenntnisse, Interessen) auf Englisch und Deutsch beantworten zu können. Prüfungswissen wird hingegen nicht erwartet und abgefragt.
Kosten, Visum und Erstattungen
Noch bevor man fest zusagt, lohnt es sich, zwei Dinge zu klären: Kostenerstattung und Visumpflicht. Zur Erstattung: In Hessen werden Referendarinnen und Referendaren die Flugkosten erstattet, sofern diese als angemessen gelten. Darüber hinaus kann – je nach Landesrecht – ein Anspruch auf Trennungsgeld bestehen. Es lohnt sich, frühzeitig bei der Ausbildungsstelle nachzufragen, welche Kosten erstattet werden, denn das beeinflusst die Budgetplanung erheblich.
Zum Visum: Für einen Aufenthalt in den USA benötigt man das J-1-Visum, das speziell für Praktika und Ausbildungsaufenthalte gedacht ist. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf über 1.500 Euro – eine Summe, die man kennen und einplanen sollte, bevor man eine Zusage annimmt. Welches Visum für das Zielland erforderlich ist und wie lange die Bearbeitungszeit hierfür dauert, sollte frühzeitig in Erfahrung gebracht werden. Es wäre alles andere als optimal, wenn man sich kurz vor knapp mit nervigen Visumsformularen herumschlagen muss oder den Aufenthalt eventuell überhaupt nicht antreten kann, weil das Visum noch nicht bearbeitet wurde.
Die Wahlstation im Ausland auf eigene Faust zu organisieren ist machbar – und deutlich weniger kompliziert, als es zunächst erscheint. Wer frühzeitig beginnt, die richtigen Recherchequellen kennt und bereit ist, selbst aktiv zu werden, hat gute Chancen auf eine außergewöhnliche Erfahrung.
Andreas Grünwald absolviert seine Wahlstation in einer Kanzlei in Los Angeles.
Zitiervorschlag
Andreas Grünwald: Abflug, Akten, Abenteuer!. beck-aktuell, 29.04.2026 (abgerufen am: 29.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197191)



