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Center for Diversity in Law

"Diversität ist Prophylaxe für die Resilienz des Rechtsstaats"

Eine Frau im Rollstuhl sitzt mit mehreren Kollegen verschiedener Ethnien und Geschlechter im Büro
"Der Rechtsstab muss so divers sein, dass sich alle innerhalb der Gesellschaft wiederfinden und gesehen fühlen." © wavebreak3 / Adobe Stock

Wie divers sind juristische Berufe? Das neue Center for Diversity in Law will strukturelle Ungleichbehandlungen beim Zugang zu juristischen Karrierepfaden erforschen. Dabei soll es auch um die praktische Umsetzung gehen, erzählt Emanuel V. Towfigh.

beck-aktuell: Herr Prof. Dr. Towfigh, Sie sind Leiter des Center for Diversity in Law. Was bedeutet für Sie "Diversität im Recht"? 

Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh: Damit sind wir direkt bei einer der Kernfragen des Center for Diversity in Law. Wir erforschen, wie sich der Diversitätsbegriff im Rechtssinne definieren lässt, denn der Begriff ist sehr unscharf und wird in vielen verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Wir wollen aus der Verfassung und insbesondere aus den Gleichheitsrechten einen rechtlichen Maßstab für Diversität ableiten.

Dabei fokussieren wir uns auf den sogenannten Rechtsstab. Der Begriff wurde unter anderem von Max Weber geprägt und bezeichnet alle Personen, denen im Rechtsstaat die Aufgabe übertragen wurde, rechtliche Regeln so anzuwenden, dass sie Konflikte stellvertretend entscheiden. Dazu gehören Angehörige der Justiz, aber auch die Anwaltschaft, die Rechtswissenschaft und die Verwaltung. Der Rechtsstab muss so divers sein, dass sich alle innerhalb der Gesellschaft wiederfinden und gesehen fühlen. Nur so können wir wiederum die Akzeptanz des Rechtsstaats sicherstellen. Unser Befund ist, dass der Rechtsstab nicht so bunt und nicht so divers ist wie der Rest der Gesellschaft. 

beck-aktuell: Wie divers sollte der Rechtsstab denn Ihrer Ansicht nach sein? 

Towfigh: Zunächst wollen wir im Center for Diversity in Law ermitteln, ob es ein verfassungsrechtliches Ideal oder einen Maßstab gibt, der uns dabei hilft, Diversität zu bewerten? Was wir schon identifiziert haben, ist, dass es keinen eindeutigen Repräsentationsmaßstab gibt. Für die Akzeptanz und für die Gleichheit im Recht ist es vielmehr wichtig, dass keine unterschiedlichen Zugangsbarrieren bestehen, also keine strukturellen Hürden, die bestimmte Gruppen ausschließen und andere bevorzugen. Der Rechtsstaat muss gerade Minderheiten erreichen. Wenn bestimmte Gruppen das Grundvertrauen in den Rechtsstaat verlieren, besteht das Risiko, dass sich eine Paralleljustiz herausbildet, und das gefährdet potenziell den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Insofern verstehen wir unsere Arbeit als eine Art Prophylaxe-Programm zur Stärkung der Resilienz des Rechtsstaates.

"Wenn die Ausbildung sozial selektiv ist, fehlt Diversität später auch im Beruf"

beck-aktuell: Welche Personengruppen und welche Bereiche schauen Sie sich an? 

Towfigh: Wir fangen schon beim Ausbildungssystem an. Wenn die juristische Ausbildung etwa sozial selektiv ist, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn bestimmte Gruppen in juristischen Berufen kaum repräsentiert sind. Als nächstes schauen wir uns dann die Karrierewege an.

Diversität oder ihr Fehlen kann man an verschiedenen Merkmalen festmachen: zum Beispiel Religion, Gender, sexuelle Orientierung, sozioökonomischer Status oder Behinderungen. Da gibt es viele – und die Merkmale können sich auch überlagern, dann spricht man von Intersektionalität. Unsere Überzeugung ist, dass wir nicht ein Merkmal gegen das andere ausspielen wollen, sondern sie zusammen sehen. 

Wir fokussieren uns zurzeit vor allem auf das weit verstandene Merkmal des Migrationshintergrundes. Da spielt auch Religion mit hinein. Wir gucken außerdem auf die Merkmale Geschlecht oder Gender, weil wir in der Gesellschaft und im Recht in diesen Bereichen am meisten Erfahrung haben. Was wir zunehmend in den Fokus nehmen, ist das Merkmal des sozioökonomischen Status. Unsere Beobachtung ist, dass dadurch ganz viel beeinflusst wird, insbesondere in Kombination mit dem Merkmal des Migrationshintergrundes. 

beck-aktuell: Wie kamen Sie auf die Idee für das Center for Diversity in Law? 

Towfigh: Da muss ich ein Stück weiter ausholen. 2014 habe ich zusammen mit zwei Kollegen eine erste Studie zur Benotung im ersten juristischen Staatsexamen durchgeführt und veröffentlicht. Dabei kam heraus, dass Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte im ersten Staatsexamen signifikant schlechter abschneiden. Das war ein Zufallsbefund. Ursprünglich ging es uns darum, die Bedingungen für den Erfolg im Examen zu untersuchen. Dieser Befund hat mich schließlich zur Diversitätsthematik gebracht. Ich dachte mir: Jetzt habe ich dieses Ergebnis und muss damit irgendwie umgehen. 

Seit ich 2016 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Law School übernommen habe, widme ich mich der Materie vertiefter. Das Center wurde schließlich im November 2024 gegründet und am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg angesiedelt. Im Februar 2025 hat es seine Arbeit aufgenommen, wofür wir die Stiftung Mercator als Förderer gewinnen konnten.

"Wir sind Wissenschaftler und keine Aktivisten"

beck-aktuell: Setzen Sie sich auch dafür ein, dass Diversität im Recht praktisch umgesetzt wird? 

Towfigh: Unser Engagement lässt sich anhand zweier großer Stränge gliedern. Einerseits befassen wir uns wissenschaftlich mit dem Thema Diversität. Andererseits ist unser Ziel, zentrale Akteure beim Thema Diversität zusammenzubringen und zu schauen, welche Maßnahmen, sich bewähren und wie diese niederschwellig umgesetzt werden können. Anschließend evaluieren wir die Maßnahmen: Funktioniert das oder war das eine Schnapsidee? Wichtig ist mir, zu betonen, dass wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und keine Aktivistinnen und Aktivisten sind. Wir sind nicht mit vorgefertigten Anschauungen unterwegs und treiben keine Agenda voran.

beck-aktuell: Wo kommt es zu Ungleichbehandlungen beim Zugang zu juristischen Berufen und warum? 

Towfigh: Das kommt ganz auf das Merkmal an. Da können sich die Exklusionsmechanismen und deren Ursachen stark unterscheiden. In der Vergangenheit sah man in Stellenanzeigen für die Justiz oft große blonde Männer, die in Richterroben dynamischen Schrittes durch die Gerichtsflure laufen. Das ist natürlich sehr überzeichnet dargestellt. Dennoch wird sich ein Mensch mit Migrationsgeschichte die Frage stellen: Bin ich überhaupt gemeint? Kann ich mich in einem solchen beruflichen Umfeld wohlfühlen? 

Was das Merkmal des Geschlechts betrifft, ist die Unterrepräsentation von Frauen in juristischen Berufen oft auf die fehlende Vereinbarkeit mit Familie und Care-Arbeit zurückzuführen. Da gibt es große Unterschiede bei den verschiedenen juristischen Berufen. Das zeigt ganz gut, dass man an verschiedenen Stellen ansetzen kann und muss – einerseits bei der Lastenverteilung, das ist ein gesamtgesellschaftliches Thema; andererseits bei der Vereinbarkeit, das ist eine berufsspezifische Aufgabe.

Bei anderen Exklusionsmechanismen kann der sozioökonomische Status eine Rolle spielen. Wenn Sie mit dem Partner oder der Partnerin in der Kanzlei schick essen gehen und vor Ihnen liegen vier verschiedene Bestecke, dann müssen Sie wissen, wie Sie damit umgehen. Sie müssen diese gesellschaftlichen Codes beherrschen, die überhaupt nichts über Ihre Qualifikation als Juristin oder Jurist aussagen.

Zu diesen Phänomenen sammeln wir aktuell Daten. Diese dienen als Baseline. Wir werden versuchen, im nächsten Schritt Hypothesen zu strukturellen Exklusionsmechanismen abzuleiten und herauszufinden, wie man diesen begegnen kann. So weit sind wir selbstverständlich noch nicht. Wir haben aber ein ganz gutes Gefühl, mit dieser Arbeit strukturelle Hürden abbauen zu können. 

"Der Backlash aus den USA bleibt bei uns aus"

beck-aktuell: Wird das Diversitätsthema trotz des weltweit erstarkenden Rechtspopulismus weiterhin gut angenommen?  

Towfigh: Die Mercator Stiftung hat die Mittel für das Center for Diversity in Law bewilligt, kurz bevor Donald Trump zum zweiten Mal zum US-Präsidenten gewählt wurde. Da hatte ich im ersten Moment schon eine Schrecksekunde und dachte mir: Oh Gott, hoffentlich kommt der Backlash nicht auch bei uns an. Das beobachte ich jedoch glücklicherweise nicht. Das Interesse am Thema Diversität ist aus meiner Sicht ungebrochen. Wir hatten zum Beispiel unsere Auftakttagung im Februar 2026, bei der die Bundesjustizministerin die Keynote gehalten hat. Es waren aus der ganzen Breite der Disziplin Gäste anwesend. Auch die Zusammensetzung unseres Beirats beweist, dass wir über alle juristischen Berufsfelder und politischen Lager hinweg Unterstützerinnen und Unterstützer haben.

beck-aktuell: Was muss sich beim Thema Diversität im Recht noch verändern?

Towfigh: Die Utopie ist, dass die genannten Merkmale keine Rolle auf dem Karriereweg und bei der Leistungsbewertung spielen. Ziel ist, dass wir diese Labels und Etiketten alle loswerden. Das Problem ist, dass wir die Ungleichbehandlungen erst einmal wahrnehmen müssen, womit wir sie leider auch ein Stück weit perpetuieren. Wenn ich die Hypothese aufstelle, Frauen machten weniger Karriere, dann muss ich das Merkmal Geschlecht herausgreifen und dadurch wird es natürlich viel sichtbarer. Dabei möchten wir eigentlich, dass es unsichtbar wird. Aber das ist der Weg, den wir gehen müssen. 

Es ist nicht per se ein Problem, dass Personengruppen in der Rechtsbranche unterschiedlich repräsentiert sind. Das wird erst zum Problem, wenn der Zugang zu juristischen Karrierewegen ungleich ist oder behindert wird. Meine langfristige Hoffnung ist, dass wir die Hürden nach und nach abbauen und dass die Menschen, die eine Karriere in der Justiz, in der Anwaltschaft, in der Verwaltung oder in der Rechtswissenschaft anstreben, nicht strukturell darin gehindert werden. 

beck-aktuell: Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Manuel Leidinger.