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78. Jahrestagung der OLG-Präsidenten

Justizspitzen fordern StPO-Reform und einheitliche KI-Lösungen

Aufgeschlagenes Gesetzbuch mit StPO
Die StPO soll für ein schnelleres Strafverfahren modernisiert werden. © redaktion93 / Adobe Stock

Die Justizvertreter sind sich einig: Strafverfahren müssen zügiger werden, aber ohne dabei rechtsstaatliche Standards aufzugeben. Klingt nach der Quadratur des Kreises, doch sie machen auch konkrete Vorschläge. Außerdem brauche es gemeinsame Standards bei KI-Anwendungen.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Berliner KG, des BayObLG und des BGH haben auf ihrer Jahrestagung in Brandenburg an der Havel Anfang der Woche zwei Beschlüsse gefasst. Neben einem Grundlagenpapier zum Einsatz von KI in der Justiz legten sie ein detailliertes Konzept für eine Reform des Strafverfahrens vor. 

Das Thema der Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Justiz treibt die Präsidentinnen und Präsidenten schon lange um, im vergangenen Jahr stand dabei der Zivilprozess im Mittelpunkt. Nun stand der Reformbedarf im Strafverfahren im Zentrum der Diskussionen. Zwar betonten die Justizspitzen, dass Strafverfahren nach wie vor "mit hoher Qualität, großer Sorgfalt und viel Engagement der Richterinnen und Richter geführt werden". Doch angesichts wachsender Verfahrensumfänge und steigender Fallzahlen sei eine Fortentwicklung der Strafprozessordnung erforderlich, um eine qualitativ hochwertige und zugleich zügige Rechtsprechung sicherzustellen. Dabei betonen sie auch, dass Effizienzsteigerungen ihre Grenzen hätten. Maßnahmen dürften nicht zu einer Relativierung des fairen Verfahrens, des Schuldprinzips oder der verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Beschuldigten führen. 

Auch die Bundesregierung hat sich eine StPO-Reform auf die Fahne geschrieben, wie die Justizvertreterinnen und -vertreter positiv anmerkten. Eine Reformkommission, die hierzu Vorschläge vorlegen soll, ist bereits an der Arbeit. Dabei hatte sich schon die Ampel-Koalition eine Überarbeitung des Strafprozesses vorgenommen, die Bemühungen versandeten jedoch – vor allem wegen eines Streits über die Dokumentation der Hauptverhandlung.

Reform des Beweisrechts und Verfahrensablaufs

Um diese geht es nun im Papier der Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten nicht, man knöpft sich stattdessen das Beweisrecht vor: Dort wolle man zwar den Unmittelbarkeitsgrundsatz als zentrale Maxime beibehalten, die Beweiserhebung jedoch flexibilisieren: Bereits erhobene Beweise sollen stärker in die Hauptverhandlung eingeführt werden können. Das Selbstleseverfahren soll zudem um audiovisuelle Inhalte erweitert werden. Ziel sei es, die Hauptverhandlung stärker auf entscheidungserhebliche Beweismittel zu konzentrieren und die gesetzliche Systematik zu vereinfachen. 

Zur Beschleunigung der Hauptverhandlung schlagen die Präsidentinnen und Präsidenten vor, Verfahrensrügen und Ablehnungsgesuche aus der laufenden Sitzung herauszulösen. Diese sollen künftig zunächst nur protokolliert, aber außerhalb der Hauptverhandlung begründet und entschieden werden. Auch bei gerichtlichen Hinweispflichten regen sie mehr Flexibilität an. Statt einer zwingenden Aussetzung der Hauptverhandlung soll das Gericht auch nach Ermessen bloß unterbrechen können. Damit soll insbesondere in Haftsachen eine zügigere Durchführung erreicht werden. 

Weitere Vorschläge betreffen eine bundeseinheitliche Cloudlösung für elektronische Akten und digitale Beweismittel. Diese soll den Zugriff für alle Verfahrensbeteiligten erleichtern und den Transfer in die Hauptverhandlung ermöglichen.

Sanktionen für Missachtung des Gerichts

Zur Stärkung der Verfahrensstabilität regen die Präsidentinnen und Präsidenten im dritten Punkt ihres Beschlusses an, Hauptverhandlungen unabhängig von ihrer bisherigen Dauer bis zu einen Monat unterbrechen zu können und dazu die Fristen des § 229 Abs. 3 StPO zu flexibilisieren. Zudem sollen die Fristen zur Urteilsabsetzung § 275 Abs. 1 StPO gehemmt werden können, etwa bei Krankheit oder Mutterschutz von Richterinnen und Richtern.

Schließlich sprechen sie sich für neue Ordnungsmittel im Gerichtsverfassungsrecht aus. Gerichte sollen bei störendem Verhalten effektiver eingreifen können, etwa durch Maßnahmen nach dem Vorbild von "Contempt of Court". Zugleich wird vorgeschlagen, den Ausschluss von Verteidigerinnen und Verteidigern in eng begrenzten Ausnahmefällen auf Wahlverteidigerinnen und -verteidiger zu erweitern. 

Und zum lieben Geld: Der Gesetzgeber solle im Gebührenrecht "bestehende Fehlanreize und andererseits berechtigte Vergütungsinteressen in den Blick nehmen".

Effizienzsteigerung, kein Personalabbau durch KI

Im KI‑Beschluss halten die Justizspitzen fest, dass die rasante Entwicklung seit 2022 das Potenzial entsprechender Systeme in der Justiz deutlich sichtbar gemacht habe, zugleich aber neue rechtliche und praktische Fragen aufwerfe. Der Einsatz von KI solle der Qualitätssicherung, Effizienzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung dienen, nicht jedoch der Reduzierung von Personal. 

Nach ihrer Vorstellung sollen KI‑Systeme vor allem unterstützend eingesetzt werden. Sie könnten bei der Vorbereitung, Strukturierung und Standardisierung von Verfahren helfen. Gerade bei repetitiven Aufgaben erwarten die Präsidentinnen und Präsidenten kurzfristig spürbare Effekte. Die eigentliche Entscheidungsfindung müsse jedoch weiterhin den Richterinnen und Richtern vorbehalten bleiben. 

Für den Einsatz setzen sie auf klare Rahmenbedingungen. Notwendig seien verbindliche Governance‑Strukturen zur Einhaltung rechtlicher und ethischer Grenzen, kontrollierbare Betriebsumgebungen sowie Datenhoheit. Zudem sprechen sie sich ausdrücklich für bundesweit einheitliche Standards aus, um unterschiedliche Entwicklungen zu vermeiden. Parallelentwicklungen einzelner Justizverwaltungen lehnen die Justizspitzen ausdrücklich ab. Statt Insellösungen sollten Ressourcen gebündelt und gemeinsame Prioritäten festgelegt werden. Ziel sei ein koordinierter Ausbau digitaler Anwendungen in der Justiz. 

Neue Anwendungen, mehr Schulungen

Dafür brauche es erhebliche Investitionen: Gerichte müssten flächendeckend Zugriff auf Legal‑Tech‑Anwendungen und KI‑gestützte Tools erhalten. Dies erfordere sowohl den Ausbau der technischen Infrastruktur als auch zusätzliches fachlich qualifiziertes Personal. 

Zugleich betonen die Präsidentinnen und Präsidenten die Bedeutung der Aus‑ und Fortbildung. Beschäftigte müssten verpflichtend geschult werden, um KI‑Systeme sachkundig und verantwortungsvoll einsetzen und Risiken erkennen zu können. Auch der Einsatz externer Anwendungen solle kritisch hinterfragt werden. 

Darüber hinaus heben sie hervor, dass KI den Zugang zur Justiz für Bürgerinnen und Bürger erleichtern könne. Voraussetzung sei ein nutzerorientierter Einsatz, der bestehende Kommunikationswege ergänzt, aber nicht ersetzt.