AGG-Entschädigung
Kanzlei muss 9.000 Euro an schwerbehinderten Juristen zahlen
Das LAG Köln hat einem für zahlreiche AGG-Verfahren bekannten Rechtsanwalt eine Entschädigung von 9.000 Euro zugesprochen. Er hatte sich bei einer Kanzlei beworben, die angab, von seiner Schwerbehinderung nichts gewusst und das Bewerbungsverfahren schon vorher eingestellt zu haben.