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AGG-Reform

DAV will "Rasse" aus dem Gesetz streichen

Viele weiße, aus Papier ausgeschnittene menschenähnliche Figuren stehen links und rechts im Bild. In der Mitte steht eine rote Figur.
Mit dem AGG gegen Diskriminierungen © Davizro Photography / Adobe Stock

Zum 20. Geburtstag und der anstehenden Reform des AGG hat der DAV einige Verbesserungsvorschläge. So möchte er gerne den Begriff der "Rasse" im Gesetzestext ersetzen und er dringt auf eine längere Verjährungsfrist.

Zwar begrüßte der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Reform des AGG und einige damit einhergehende Verbesserungen. Er kritisierte in einer Stellungnahme aber auch, dass die Reform in vielen Bereichen nicht weit genug gehe. Vor allem das Festhalten an dem Begriff "Rasse" hält der DAV für problematisch. Der Begriff sei historisch belastet und reproduziere abwertende Narrative. Man solle den Begriff streichen und den Schutz vor Benachteiligungen an die "ethnische Herkunft" knüpfen, so der Verein weiter.

Auch beim Verfahren sieht er Verbesserungsbedarf. Der DAV fordert, dass für die Geltendmachung von Ansprüchen auf die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist zurückgegriffen wird. Eine absolute unterste Grenze dürfte seiner Ansicht nach bei sechs Monaten liegen. Um Hürden für Betroffene zu senken, sollten Ansprüche zudem nicht nur schriftlich, sondern auch etwa per Mail geltend gemacht werden können.

Es sei zu begrüßen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weitere Befugnisse erhalten soll, so der Anwaltverein weiter. Für eine effektivere Unterstützung der Betroffenen sollte die Möglichkeit einer Prozessstandschaft eingerichtet werden. Ebenfalls begrüßte der DAV die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, allerdings machten aktuell die kurzen Klagefristen bei Kündigungen ein Schlichtungsverfahren unmöglich.

Das AGG soll Menschen mit unterschiedlichen Vielfaltsmerkmalen vor Benachteiligungen im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche und bei zivilrechtlichen Massengeschäften schützen und schafft auch die Basis für Entschädigungen im Diskriminierungsfall.