Störende Außenbeleuchtung
Zu hell für die Nacht
Eine Familie sieht sich durch Außenlampen auf dem Nachbargrundstück gestört, die – "dank" eines Bewegungsmelders – mehrere Zimmer ihres Hauses auch nachts ausleuchten. Das AG München hat entschieden, dass die Lampen zwischen 22 und 6 Uhr abzuschalten sind.