Was wird im neuen Germanwings-Prozess verhandelt?

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Was wird im neuen Germanwings-Prozess verhandelt?. beck-aktuell, 27.08.2026 (abgerufen am: 28.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204731)
Mehr als zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen beschäftigt die Katastrophe weiter die Justiz. In Braunschweig startet ein neues Verfahren. Aber schon vor dem Auftakt herrscht Skepsis.
Der Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen mit 150 Toten ist mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe juristisch nicht abgeschlossen: Vor Gericht wird in einem neuen Verfahren um zusätzlichen Schadensersatz gestritten. 30 Hinterbliebene haben Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Am Freitag wird die Klage am LG Braunschweig verhandelt. Worum geht es in dem Zivilprozess und wie sind die Aussichten?
Am 24. März 2015 stürzte eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen ab. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien. Unter den 150 Insassen waren 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren. Die Katastrophe löste große Bestürzung und Trauer aus. Es folgten intensive Debatten zum Umgang mit möglichen psychischen Problemen von Angestellten in hochsensiblen Bereichen oder den Regeln in einem Flugzeug-Cockpit.
Worum geht es jetzt in dem Prozess mehr als zehn Jahre später?
In Braunschweig wird über zusätzlichen Schadensersatz in Höhe von jeweils 500 bis 110.000 Euro für einige Hinterbliebene verhandelt. Nach Überzeugung der Kläger sei die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht worden, erläutert ein Gerichtssprecher.
Aus Sicht der Kläger waren die durchgeführten flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht weitreichend genug. Bei der Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit seien gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend eingehalten und umgesetzt worden. Nach der Argumentation der Kläger wurde der Absturz dadurch möglich.
Gab es nicht schon Zahlungen und Urteile?
Ja. Die Lufthansa hat nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Die Folgen der Katastrophe haben über die Jahre mehrere Gerichte in mehreren Ländern beschäftigt. In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld erlitten Hinterbliebene der Absturzopfer Niederlagen vor den LG in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz vor dem OLG Hamm.
Die Richter argumentierten dabei jeweils ähnlich, dass die Konzernmutter Lufthansa nicht für die flugmedizinischen Untersuchungen der Crew verantwortlich war. "Die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten ist eine staatliche Aufgabe, die durch das Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen wird", hieß es etwa im Juni 2022 in Frankfurt. Es könne nur der Staat haften, in dessen Dienst die Ärzte standen.
Wieso wird jetzt in Braunschweig verhandelt?
Weil Kläger nach den ersten Urteilen ihre Forderungen im Juli 2023 an den Staat richteten. Der wird in diesem Fall vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vertreten, das dem Bundesverkehrsministerium untersteht und seinen Sitz in der niedersächsischen Stadt hat.
Drei Jahre nach Einreichung der Klage informierte das LG nun über den bevorstehenden Termin zur mündlichen Verhandlung. Es werde am Freitag aber keine Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung oder Anhörung von Sachverständigen geben, sagte ein Gerichtssprecher. Vielmehr sollen unter anderem Rechtsfragen geklärt werden.
Ein Erfolg für die Kläger ist allerdings fraglich. Das Gericht informierte die Beteiligten vorab, dass die Klage nach vorläufiger Einschätzung unschlüssig sein könnte. Nach Auffassung der Richter in Braunschweig müssten Betroffene ihre Ansprüche bei der Fluggesellschaft anmelden. Dieser Hinweis wirkt vorerst wie ein Widerspruch zu den Argumentationen der bisherigen Urteile aus Frankfurt, Essen und Hamm.
Was erhoffen sich die Betroffenen?
Für die Hinterbliebenen gehe es nach mehr als zehn Jahren endlich um eine Klärung vor Gericht, sagte Klägeranwalt Julius Reiter. "Sie verlangen eine gerichtliche Antwort auf die Frage, ob der Staat die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten hat, die gerade ein solches Unglück verhindern sollten".
Für die Angehörigen handele es sich um keinen gewöhnlichen Gerichtstermin, sagte Reiter. "Unser Ziel ist, zu verhindern, dass dieser Prozess endet, bevor die entscheidenden Fragen überhaupt gestellt und Beweise erhoben worden sind."
Sowohl das Luftfahrt-Bundesamt als auch das Bundesverkehrsministerium wollten sich auf Nachfrage nicht zum laufenden Verfahren äußern.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- dpa
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