Aufbruch von Bankschließfächern
Doch kein Schadensersatzanspruch gegen die Haspa
Nach dem Millionencoup, bei dem Unbekannte den Tresorraum einer Haspa-Filiale ausraubten, verurteilte das LG Hamburg die Bank zu umfassendem Schadensersatz an die Schließbankinhaber. Nun kippt das OLG Hamburg das Urteil und weist die Klage ab.