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Sparkassen-Coup von Gelsenkirchen

Gutachten soll Sicherheit der Schließfächer prüfen

Mit Nummern versehene silberne Schließfächer
Entsprach die Schließfach-Sicherheit dem anerkannten Stand der Technik? © Manfred Ament / Adobe Stock

Nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen setzt das Gericht einen unabhängigen Gutachter ein. Er soll klären, ob die Bank Fehler bei der Sicherheit gemacht hat. Das kann dauern.

Die ersten Zivilprozesse um den Millionen-Einbruch in einer Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 werden vorerst ausgesetzt. Das Gericht werde ein schriftliches Sachverständigengutachten einholen, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag im LG Essen.

Dabei gehe es im Wesentlichen um die Frage, ob die Schließfächer der Bank nach den branchenüblichen Standards zum Zeitpunkt der Tat geschützt worden seien. Das Gericht plane, die Ergebnisse des Gutachtens in den zahlreichen Parallelverfahren zu nutzen, sagte der Vorsitzende.

Zum Zeitaufwand eines solchen Gutachtens machte das Gericht keine Angaben. Ein Gerichtssprecher wollte dazu nichts mitteilen, außer dass es sich um komplexe Fragen handele. Vermutlich gehe es um mehrere Monate, sagte der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann.

Kläger fordern vollen Schadensersatz

Die Kläger fordern in dem Prozess von der Bank vollen Schadensersatz für den Inhalt ihrer aufgebrochenen Schließfächer. Hunderte weitere Klagen sind nach Auskunft mehrerer Anwälte geplant, zwei weitere Klagen wurden am Donnerstag bereits neu eröffnet.

Die Kläger werfen der Bank mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen im Sparkassengebäude, Tresorraum und der angrenzenden Tiefgarage vor. Deshalb gilt aus ihrer Sicht die in den Schließfachverträgen vorgesehene Höchstsumme für den Schadensersatz von 10.300 Euro nicht. Auch Bankrechtler Michael Plassmann meint, die Umstände ließen ein Verschulden der Bank vermuten.

Die Bank weist die Vorwürfe der Kläger zurück. Sie argumentiert, die Schließfächer seien nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen.

Wären Schallmelder, Kameras und KI nötig gewesen?

Das neue Gutachten solle beispielsweise klären, ob die Sparkasse es etwa versäumt habe, im Tresorraum und den angrenzenden Räumen Körperschallmelder oder Videokameras einzusetzen und die Räume mit regelmäßigen Kontrollgängen zu überwachen, hieß es in dem Gerichtsbeschluss. Geprüft werden solle auch, ob die Sparkasse bei der Überwachung KI hätte einsetzen müssen, die maskierte Täter möglicherweise erkannt hätte.

Dabei sei nicht der Maßstab der nachträglichen Betrachtung anzusetzen, sondern der branchenübliche Standard vor dem Einbruch in den Weihnachtstagen 2025, betonte das Gericht. Dem Gutachter müsse voller Zugang zu allen Räumen der Sparkasse gewährt werden.

Eine Klägerin will über 390.000 Euro

Die Kläger hatten nach ihren eigenen Angaben deutlich höhere Werte als 10.300 Euro in ihren Fächern – eine Klägerin macht mehr als 390.000 Euro geltend.

Bei dem spektakulären Einbruch hatten Unbekannte Ende 2025 mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen. Sie waren zuvor über die Tiefgarage in einen Archivraum der Bank und von dort aus mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank eingedrungen. Der Schaden liegt nach Schätzungen insgesamt in zwei- oder sogar dreistelliger Millionenhöhe.

Laut dem Klägeranwalt Daniel Kuhlmann handelt es sich bei der Sparkasse in Gelsenkirchen um eine der größten Schließfachanlagen Deutschlands.