Color-Blocking

Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann: Color-Blocking. beck-aktuell, 03.07.2026 (abgerufen am: 03.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201276)
Wer sich regelmäßig mit Mode beschäftigt, kommt an einem Trend nicht vorbei: Die Rede ist vom Color-Blocking. Am besten kombiniert man mehrere ausdrucksstarke Farben, schon hat man ein Statement, was immer das uns auch sagen will.
Was für modische Trendsetter ein Muss ist, sollte man bei Autos besser sein lassen, auch wenn ein niedersächsischer Automobilkonzern einen Kleinwagen mal auf den Namen Harlekin getauft hat und ihn in vier verschiedenen Farbkombinationen auf die zahlenmäßig überschaubare Kundschaft losgelassen hat. Und je hochwertiger das Auto, umso weniger eignet es sich für Lackspielereien. Das meinte erst jüngst wieder das LG Mannheim (Beschl. v. 30.1.2026 – 9 O 304/21).
Die spätere Klägerin war Halterin eines Porsche Cabrio, einem richtigen Schätzchen mit H-Kennzeichen, fachmännisch restauriert und einheitlich mit dem Originalfarbton Hellelfenbein (Code 6404) lackiert. Porschefans scheinen darauf zu fliegen, wenn Schwarz gerade aus ist. Dieses Traumfahrzeug stand eines schönen Tages einem Twingo beim Ausparken im Weg. Ein Sachverständiger bezifferte den dabei entstandenen Heckschaden mit 2.238,03 EUR und der Porsche fand sodann seinen Weg in eine Partnerwerkstatt der später beklagten Versicherung. Dort murkste man rund drei Wochen an dem Wagen rum und entließ ihn schließlich mit einem neu lackierten Heck, das für alle gut sichtbar zum farblichen Rest des Fahrzeugs nicht passte und auch sonst einer Fachwerkstatt nicht zur Ehre gereichte. Die Halterin war erschüttert, die Versicherung ebenfalls, als ihr das Gutachten des von der Geschädigten beauftragten Sachverständigen ins Haus flatterte: Satte 33.000 EUR sollte die Instandsetzung des Unfallschadens nebst der verhunzten Reparatur kosten. Kein Wunder, dass sie das Gutachten für untauglich hielt und die Geschädigte an die unfähige Partnerwerkstatt verwies. Doch das LG Mannheim fand das Parteigutachten gar nicht so schlecht, ganz im Gegensatz zu dem, was sich der Erstgutachter zusammengerechnet habe. Zwar habe er als Kalkulationsgrundlage einen Porsche zugrunde gelegt, allerdings einen deutlich moderneren mit reichlich Plastik im Heck, einem anderen Motor und abweichenden Heckstoßfängern. Die so ermittelten Reparaturkosten von gut 2.200 EUR mochten die Versicherung erfreut haben, zumal der merkantile Minderwert des Wagens auch noch unter den Tisch gefallen war, waren aber unrealistisch. Zum Erfolg verhalf der Klägerin endlich auch das farblich unpassend lackierte Heck; schließlich fuhr sie einen Porsche und keinen Polo Harlekin. Übrigens: Hinter dem Farbcode 6404 verbirgt sich nicht bei allen Automobilherstellern der Farbton Hellelfenbein, sondern auch schon mal Olivgrün oder ein geradezu poetisches pale Velvet (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2026, 45768).
Dieser Text stammt aus Heft 27/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Dr. Monika Spiekermann: Color-Blocking. beck-aktuell, 03.07.2026 (abgerufen am: 03.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201276)



