Verkehrsunfall an Einmündung
Zu schnell für die eigene Vorfahrt
Ein Autofahrer hatte Vorfahrt – fuhr aber mit 131 km/h nahezu doppelt so schnell wie erlaubt. Als er mit einem Einbiegenden kollidierte, half ihm das Vorfahrtsrecht wenig, das LG Frankenthal in der Pfalz bürdete ihm trotzdem 80% des Schadens auf.