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Glosse

Schneeballschlacht

Mädchen wirft Schneeball gegen Scheibe.
Schneeballwurf (Symbolbild) © Dima Plotnikov/adobe

Der Sommer gibt wieder mal Vollgas, und während ein Hitzerekord nach dem anderen innerhalb von nicht einmal 24 Stunden eingestellt wird, tut Abkühlung not.

Bitteschön, liefern wir Ihnen mit einer kleinen Schneeballschlacht, die das OLG Saarbrücken jüngst (Urt. v. 12.6.​2026 – 3 U 38/25) beschäftigt hat, gerne frei Haus.

Die Klägerin in dem Fall begehrte von der Beklagten und deren Haftpflichtversicherung Schadensersatz wegen eines Auffahrunfalls. Nun wissen nicht nur Verkehrsrechtsexpertinnen und -experten, dass der Anscheinsbeweis bei einem derartigen Unfallgeschehen grundsätzlich gegen den Auffahrenden streitet. Aber keine Regel ohne Ausnahme, sagte sich unsere Klägerin und ließ nichts unversucht, diesen Anschein zu entkräften. Und tatsächlich, so ganz aussichtslos erschien dieses Unterfangen nicht. Denn neben den winterlichen Straßenverhältnissen (zugegeben, ein eher schwaches Argument) stritt für sie, dass die Beklagte abrupt abgebremst und damit etwas getan hatte, was man bei besagten Straßenverhältnissen besser lassen sollte. Doch für dieses Bremsmanöver gab es einen triftigen Grund: Ein Passant, der spätere Drittbeklagte, war wohl am Unfalltag zu Scherzen aufgelegt und hielt es für besonders lustig, die Beklagte und ihr Gefährt in eine Schneeballschlacht zu verwickeln. Gleich mit dem ersten Wurf landete er einen ansehnlichen Treffer auf der Windschutzscheibe des Wagens. Kein Wunder, dass die Fahrerin daraufhin in die Eisen stieg, statt den Wagen, wie vom ADAC stets gepredigt, gefühlvoll abzubremsen, meinte auch das OLG Saarbrücken, und beließ es bei der vollumfänglichen Haftung der Klägerin – zumindest im Verhältnis zur beklagten Unfallgegnerin und deren Versicherung. Mit Blick auf den treffsicheren Schneeballschützen lagen die Dinge hingegen anders. Denn dass man mit Gegenständen nicht auf oder nach Autos werfen sollte, wusste und lehrte schon der 7. Sinn, mit der Folge, dass 50 % des klägerischen Schadens von dem treffsicheren Schützen zu tragen waren (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2026, 13681).

Dieser Text stammt aus Heft 28/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.