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Haftung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Doch kein Schadensersatzanspruch gegen die Haspa
Aufbruch von Bankschließfächern

Doch kein Schadensersatzanspruch gegen die Haspa

Nach dem Millionencoup, bei dem Unbekannte den Tresorraum einer Haspa-Filiale ausraubten, verurteilte das LG Hamburg die Bank zu umfassendem Schadensersatz an die Schließbankinhaber. Nun kippt das OLG Hamburg das Urteil und weist die Klage ab.

Ohne Karte keine Haftung
Ersatz unbefugter Überweisungen

Ohne Karte keine Haftung

Kriminelle fingen eine per Post verschickte Debitkarte ab und hoben mit 210 Transaktionen fast 220.000 Euro ab. Das OLG Frankfurt am Main sprach dem Kontoinhaber vollen Ersatz zu: Er habe keine Schutzpflichten verletzt, weil er die Karte nie erhalten habe.

Segensreiche, dystopische KI und andere Menschheitsfragen
Susskinds “How to think about AI”

Segensreiche, dystopische KI und andere Menschheitsfragen

In seinem aktuellen Buch geht Richard Susskind über Prognosen für den Rechtsmarkt weit hinaus. Für das Szenario, dass die KI menschliche Fähigkeiten erreicht, müssten sich auch Rechtssysteme fundamental wandeln. Johann-Friedrich Fleisch berichtet, dass das für den Autor nur das Minimal-Szenario ist.

Raffinerie muss für Öl im Nord-Ostsee-Kanal zahlen
Schadensersatz nach Pipeline-Leck

Raffinerie muss für Öl im Nord-Ostsee-Kanal zahlen

Nach einer massiven Ölverschmutzung im Nord-Ostsee-Kanal ist der Verantwortliche gefunden. Eine Raffinerie muss nach einem Leck an einer Entleerungsleitung zahlen. Wie teuer es wird, ist allerdings noch offen.

Am Ende bleibt die WEG zuständig
Balkonsanierung

Am Ende bleibt die WEG zuständig

Spätestens wenn Betonteile von Balkonen bröckeln, muss saniert werden. Nur wer ist zuständig? Die Teilungserklärung sagt: Die Sondereigentümer sind verantwortlich. Der BGH sagt: Die WEG muss im Zweifel am Ende trotzdem ran.

Stiftung Warentest haftet für falsches Testurteil
Streit um Millionen-Schadensersatz

Stiftung Warentest haftet für falsches Testurteil

Das OLG Frankfurt am Main hat klargestellt, dass die Stiftung Warentest für ihre Tests haftet, wenn sie möglichen Fehlern eines beauftragten Prüfinstituts nicht nachgeht. Doch das hat Grenzen, wie sich aus den Urteilsgründen ergibt, die Martin W. Huff gelesen hat.

Zweiter Schaden mindert ersten Schadensersatz nicht
Auto zweimal beschädigt

Zweiter Schaden mindert ersten Schadensersatz nicht

Nach der Regulierung eines Verkehrsunfalls verweigert der Schädiger eines vorherigen Vorfalls die Zahlung nach fiktiver Abrechnung: Der Schaden sei damit schon ausreichend abgegolten. Der BGH sah das nun anders und mahnte, die beiden Fälle unabhängig voneinander zu bewerten.

Verschwiegene Ermittlungen kosten Versicherungsschutz
Obliegenheitsverletzung nach Brand

Verschwiegene Ermittlungen kosten Versicherungsschutz

Erst brennt sein Haus, dann verschweigt er Ermittlungen gegen ihn – und am Ende zahlt die Versicherung nicht. Ein Mann blieb auf seinem Schaden sitzen, obwohl die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte. Warum das LG Itzehoe hart blieb.

E-Bike-Akku muss nach Sturz nicht gewartet werden
Versicherung für Akku-Brand

E-Bike-Akku muss nach Sturz nicht gewartet werden

Wer mit einem E-Bike einen leichten Sturz hinlegt, muss nicht damit rechnen, dass dadurch der Akku so beschädigt wurde, dass er in Flammen aufgehen könnte. Das OLG Oldenburg hielt einen Brand, der auf einen Carport übergriff, nicht für vorhersehbar.

Ist die Anwaltsrente sicher?
Kolumne

Ist die Anwaltsrente sicher?

Kürzlich habe ich in meinem näheren beruflichen Umfeld eine kleine Umfrage unter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gemacht. Gegenstand war ein kurzer Fragenkatalog zu ihrer berufsständischen Altersversorgung. Ich wollte wissen, ob sie den Stand ihrer Anwartschaften konkret beziffern können. Ob sie wissen, nach welchen Kriterien ihr Versorgungswerk die Mitgliedsbeiträge investiert. Wie groß und wie diversifiziert das Anlagevolumen ist. Wie es sich mit Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Renteneintritt verhält. Die Frage, ob sie jemals an einer Delegiertenwahl teilgenommen oder sich sogar selbst zur Wahl gestellt haben, war ohnehin von vornherein rhetorisch. Das Ergebnis der Umfrage lässt sich etwas zugespitzt wie folgt zusammenfassen: totale Ahnungslosigkeit.