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Haftung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Kein Schmerzensgeld für Wiesn-Besucher
Erst Kick, dann Klage

Kein Schmerzensgeld für Wiesn-Besucher

Ein Oktoberfest-Besucher riss im Fahrgeschäft die Arme hoch und brach sich das Handgelenk an einem Stahlträger. 10.000 Euro Schmerzensgeld forderte er von der Betreiberin. Das AG München wies die Klage nun ab.

Die Haftung wechselt, sie verdoppelt sich nicht
AGB bei Leasingübernahme

Die Haftung wechselt, sie verdoppelt sich nicht

Raus aus dem Vertrag, aber weiter in der Haftung? Ein Leasinggeber wollte, dass die bisherige Leasingnehmerin auch für die Schulden der Nachfolgerin einsteht. Die zugehörige AGB-Klausel hielt das OLG Frankfurt am Main für überraschend und unwirksam.

Zu schnell für die eigene Vorfahrt
Verkehrsunfall an Einmündung

Zu schnell für die eigene Vorfahrt

Ein Autofahrer hatte Vorfahrt – fuhr aber mit 131 km/h nahezu doppelt so schnell wie erlaubt. Als er mit einem Einbiegenden kollidierte, half ihm das Vorfahrtsrecht wenig, das LG Frankenthal in der Pfalz bürdete ihm trotzdem 80% des Schadens auf.

Je feuchter der Wald, umso morscher das Holz
Wartung eines Hochsitzes

Je feuchter der Wald, umso morscher das Holz

Ein Jäger stürzte von einem Hochsitz, den er vor Jahren selbst erbaut hatte. Nun haften die aktuellen Jagdpächter zu einem großen Teil, weil sie die Sprossen in dem feuchten Milieu nicht ausreichend auf Holzfäule geprüft hatten.

Tierarzt muss sich Röntgenbilder auch ansehen
Teurer Fehler bei Pferdekauf

Tierarzt muss sich Röntgenbilder auch ansehen

Als das Pferd kurz nach dem Kauf lahmte, verklagte die Käuferin den Tierarzt, der es vor dem Ankauf untersucht hatte. Der hatte Röntgenbilder zwar angefertigt, sie aber nicht befundet. Laut OLG Dresden haftet er dafür nun in voller Höhe.

Geschäftsführer haftet nicht für unmöglichen Abschluss
Beauty-Management an Privathochschule

Geschäftsführer haftet nicht für unmöglichen Abschluss

Weil ihr Studiengang am Ende doch keine Akkreditierung bekommen hat, war einer Privathochschulstudentin der Abschluss verwehrt. Ihre investierten 17.000 Euro hätte sie vom inzwischen insolventen Träger zurückverlangen können – persönlich haftet der Geschäftsführer laut dem LG Stuttgart aber nicht.

Strengere Haftung bei E-Scooter-Unfällen
Bundestag beschließt Gesetzesänderung

Strengere Haftung bei E-Scooter-Unfällen

Wer vom Elektroroller angefahren wird oder auf dem Gehweg über einen umgestürzten E-Scooter stolpert, bleibt nicht mehr auf seinen Kosten sitzen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Eine geplante Gesetzesänderung nimmt die Verleiher stärker in die Pflicht.

Schneeballschlacht
Glosse

Schneeballschlacht

Der Sommer gibt wieder mal Vollgas, und während ein Hitzerekord nach dem anderen innerhalb von nicht einmal 24 Stunden eingestellt wird, tut Abkühlung not.

Hubig will Anbieter von E-Scootern bei Unfällen in die Pflicht nehmen
Haftung im Straßenverkehr

Hubig will Anbieter von E-Scootern bei Unfällen in die Pflicht nehmen

Nach einem Unfall mit einem E-Scooter macht sich dessen Fahrer aus dem Staub und bleibt unauffindbar - wer zahlt jetzt für Schäden? Die Justizministerin wirbt für einen Vorschlag der Union, über den der Bundestag abstimmen will.

Schneeballwurf auf Auto führt zu Mithaftung
Auffahrunfall nach Vollbremsung

Schneeballwurf auf Auto führt zu Mithaftung

Bei der momentanen Hitze wünschen sich sicher viele eine Abkühlung - doch sicher nicht in Form eines Schneeballs auf der Windschutzscheibe, der einen Auffahrunfall provoziert. Das OLG Saarbrücken hat zur Haftungsverteilung entschieden.