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Schadensersatz nach Pipeline-Leck

Raffinerie muss für Öl im Nord-Ostsee-Kanal zahlen

Gelbe Ölsperre schwimmt auf dem Wasser
Ein kleines Leck an einer Entleerungsleitung führte zu einem Ölteppich (Symbolbild) © Fiedels / Adobe Stock

Nach einer massiven Ölverschmutzung im Nord-Ostsee-Kanal ist der Verantwortliche gefunden. Eine Raffinerie muss nach einem Leck an einer Entleerungsleitung zahlen. Wie teuer es wird, ist allerdings noch offen.

Nach einer massiven Ölverschmutzung im Nord-Ostsee-Kanal muss eine Raffinerie laut dem LG Itzehoe grundsätzlich für die Schäden einstehen, während die konkrete Höhe des Schadensersatzes noch gerichtlich geklärt wird (Urteil vom 23.04.2026 - 4 O 78/25).

Im Dezember 2022 kam es zu einer massiven Ölverunreinigung des Nord-Ostsee-Kanals im Bereich der Brunsbütteler Schleusen. Diese Ölverunreinigung dehnte sich über mehrere Tage im Kanal und den angrenzenden Uferbereichen aus und erstreckte sich auf etwas sechs Kilometer. Zunächst konnte keine Ursache für die Verschmutzung gefunden werden. Erst nach einigen Tagen entdeckte ein extra eingesetztes Havariekommando ein Leck in einer zu einer Pipeline gehörenden Entleerungsleitung, die von einer Raffinerie genutzt wird. Dieses Leck wurde nach der Entdeckung abgedichtet, der Austritt von Rohöl konnte so gestoppt werden. Im Anschluss mussten der Kanal und die betroffenen Uferflächen umfangreich gereinigt werden.

Verursachung unzweifelhaft 

Das LG Itzehoe hat die Raffinerie nun in einem Teil-End- und Teil-Grundurteil zur Zahlung eines Schadensersatzes für die Verunreinigung verurteilt. Die Raffinerie sei als Mieterin und Betreiberin der Pipeline für die Verschmutzung des Kanals verantwortlich. Als Mieterin der Pipeline sei sie auch Mieterin der Entleerungsleitung, da diese ein fester und notwendiger Bestandteil der Pipeline sei. Ohne die Verwendung der Entleerungsleitung könne die Raffinerie die Pipeline nicht – wie in ihrem Geschäftsmodell vorgesehen – gewinnbringend nutzen.

Auch zeigte sich die zuständige 4. Zivilkammer überzeugt, dass die Ölverschmutzung durch die Raffinerie verursacht wurde. Im Kanal gefundene Ölproben stimmten mit dem Öl überein, das der Raffinerie zugeordnet werden konnte. Zudem stehe die Verunreinigung im zeitlichen Zusammenhang mit der Entladung von zwei Tankschiffen in einem in der Nähe liegenden Hafen. Vor allem habe man aber keine anderen möglichen Quellen für die Verschmutzung feststellen können.

Über die Höhe des Schadensersatzes müsse in einem gesonderten Prozess entschieden werden, so das VG weiter. Darüber hinaus müsse die Raffinerie der Bundesrepublik Deutschland jedwede weitere Schadensersatzansprüche, Aufwendungen und Kosten ersetzen, die durch die Verunreinigung entstanden seien. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.