Paketbote durfte sich auf Motorhaube eines Porsche retten

Zitiervorschlag
Paketbote durfte sich auf Motorhaube eines Porsche retten. beck-aktuell, 27.04.2026 (abgerufen am: 28.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197011)
Durch einen Sprung auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne rettete sich ein Paketzusteller vor drei Hunden. Das AG München zeigt dafür Verständnis. Für etwaige Schäden an dem Fahrzeug hafte weder der Mann noch sein Arbeitgeber.
Weil er ein Paket am Vormittag wegen eines nicht vorhandenen Codes nicht hat zustellen können, klingelt ein Zusteller am Nachmittag verabredungsgemäß nochmals bei einem Kunden. Als dieser öffnet, eilen seine drei Hunde, darunter zwei Dalmatiner, bellend voraus. Der Zusteller bekommt es mit der Angst zu tun und flüchtet sich auf die Motorhaube des neben dem Haus geparkten Porsche seines Kunden. Dieser will im Nachgang Kratzer und Dellen an der Motorhaube festgestellt haben – und verlangt dafür rund 2.700 Euro, die ihm entweder der Zusteller oder dessen Arbeitgeber ersetzen sollen.
Doch die weigern sich – und kommen damit durch. Das AG München zweifelt nicht nur daran, dass die geltend gemachten Schäden auf den Rettungssprung des Zustellers zurückzuführen sind. Es geht auch von einem überwiegenden Mitverschulden des Porsche-Besitzers aus, hinter dessen Haftung als Hundehalter eine Haftung des Zustellers oder seines Arbeitgebers komplett zurücktrete (Urteil vom 12.02.2026 – 223 C 6838/25, rechtskräftig).
Das Verhalten der Hunde sieht das AG als conditio sine qua non für den rettenden Sprung des Zustellers an. Die Tierhalterhaftung sei auch nicht unterbrochen worden – mögen die Hunde auch noch drei bis vier Meter vom Zusteller entfernt und nicht aggressiv gewesen sein. Eine tatsächliche Gefahr durch die Tiere müsse gerade nicht bestanden haben. Ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem tierischen Verhalten und dem entstandenen Schaden genüge. Das Bellen der auf ihn zu laufenden Hunde habe bei dem Zusteller einen Fluchtreflex ausgelöst. Die Richterinnen und Richter konnten nachvollziehen, dass dieser auf den Porsche sprang.
Dem Hundehalter legt das AG zur Last, dass er wusste, dass der Paketbote an dem Tag noch einmal klingeln würde. Er hätte seine Hunde deswegen besser unter Kontrolle halten müssen. So hätte verhindert werden können, dass alle drei gemeinsam auf den Zusteller zulaufen.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- AG München
- Urteil vom 12.02.2026
- 223 C 6838/25
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Paketbote durfte sich auf Motorhaube eines Porsche retten. beck-aktuell, 27.04.2026 (abgerufen am: 28.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197011)



