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Medikamentenabgabe ohne Rezept

Apotheker muss Schmerzensgeld für Medikamentensucht zahlen

Schild einer Apotheke mit dem bekannten "A-Symbol".
Ein Apotheker muss einer Kundin 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. © Chris Redan / Adobe Stock

Ein Apotheker verkauft einer Frau über Jahre Schmerz- und Schlafmittel, die sie abhängig machen – allerdings ohne Rezept. Nun muss er ihr Schadensersatz zahlen. Er habe gegen seine Pflichten verstoßen, so das OLG Frankfurt am Main.

Weil er über Jahre süchtig machende rezeptpflichtige Medikamente auf ohne Rezept verkaufte, muss laut OLG Frankfurt am Main ein Apotheker 8.000 Euro Schmerzensgeld an eine Frau zahlen (Urteil vom 27.04.2026 - 8 U 131/24). 

Über einen Zeitraum von fünf Jahren konnte eine Frau in einer Apotheke verschreibungspflichtige Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel mit einem erheblichen Suchtpotenzial kaufen. Im März 2020 begann sie dann einen Medikamentenentzug. 

Ihr Sohn erstattete Anzeige gegen den Apotheker. Der habe seiner Mutter – nach ihren Angaben – die Medikamente ohne die Vorlage von Rezepten verkauft. Anfangs habe sie dem Apotheker gesagt, sie werde die Rezepte nachreichen. Der Apotheker habe aber nicht mehr nach den Rezepten gefragt. Der Apotheker gab an, die Frau habe ihm für jeden Einkauf ein holländisches Rezept vorgelegt. Er habe sie auf das Abhängigkeitspotenzial der Medikamente hingewiesen.

Apotheker verletzte seine Pflichten

Der Frau stehe ein Schmerzensgeld zu, da der beklagte Apotheker seine Pflichten verletzt habe, so das OLG. Der Apotheker habe der Frau in der Zeit von 2015 bis Anfang 2020 erhebliche Mengen verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Vorlage von ärztlichen Rezepten verkauft. Das LG habe in der ersten Instanz zutreffend festgestellt, dass die Angaben des Apothekers nur als Schutzbehauptungen anzusehen seien.

Durch die Pflichtverletzung des Apothekers sei der Frau ein Schaden entstanden. Dabei sei es nicht von Bedeutung, ob die Frau schon vorher medikamentenabhängig war. Durch das Verhalten des Apothekers wäre eine Abhängigkeit zumindest aufrechterhalten worden. Die Medikamentenabhängigkeit der Frau habe sie in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit und körperlichen Koordinationsfähigkeit beeinträchtigt. 

Kundin trifft Mitschuld 

Allerdings seien die Ansprüche vor 2019 verjährt, so der 8. Zivilsenat. Darüber hinaus trage die Frau einen Mitverschuldensanteil von 40%, da sie immer wieder selbst die Herausgabe veranlasst habe. Daher sei hier ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro angemessen, so die Frankfurter Richterinnen und Richter.

Einbezogen habe man unter anderem den langen Zeitraum und die körperlichen, persönlichen und beruflichen Folgen der Abhängigkeit, aber auch den erfolgreichen Medikamentenentzug innerhalb von 6 Wochen und das Fehlen dauerhafter Beeinträchtigungen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.