Videoüberwachung in der Küche zulässig?

Zitiervorschlag
Videoüberwachung in der Küche zulässig?. beck-aktuell, 23.04.2026 (abgerufen am: 24.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196861)
Eine Frau wird in der Küche ihrer Tochter von einer Überwachungskamera gefilmt. Der anschließende Rechtsstreit geht bis vors höchste deutsche Zivilgericht – und könnte bald auch den EuGH beschäftigen.
Der BGH nimmt die Videoüberwachung einer privaten Wohnküche unter die Lupe. In dem Verfahren (Az.: I ZR 289/25) klagt eine Frau gegen ihre Tochter und deren Ehemann, nachdem sie wohl ohne ihr Wissen in der Küche der Eheleute von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Der BGH soll klären, ob das gegen die DS-GVO oder deutsches bürgerliches Recht verstößt.
In dem Verfahren stellten sich "eine ganze Reihe von nicht ganz einfachen Fragen", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Donnerstag. Unter anderem ging es in Karlsruhe darum, ob eine in der DS-GVO enthaltene Haushaltsausnahme greift. Danach gelten die europäischen Datenschutzregeln explizit nicht für die Ausübung rein "persönlicher oder familiärer Tätigkeiten".
Fragen zu Definition in EU-Regelung
Die Klägerin und die beklagten Eheleute wohnten gemeinsam im Haus des Paares – die Mutter in einer Wohnung in der oberen Etage, die Tochter und der Schwiegersohn im unteren Bereich. Die Mutter durfte die unten gelegene Küche betreten, die von Tochter und Ehemann mit einer Videokamera überwacht wurde. Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gegen ihre Mutter wegen mutmaßlichen Diebstahls gab die Tochter Aufnahmen an die Polizei weiter. Die Mutter hielt das für unzulässig und klagte, etwa auf Löschung der Daten und Schmerzensgeld.
Das OLG Celle hatte in der Vorinstanz entschieden, dass in dem vorliegenden Fall kein DS-GVO-Verstoß vorliege, da sich die Videoüberwachung auf den privaten Wohnraum beschränkte. Der I. Zivilsenat des BGH äußerte daran in seiner vorläufigen Einschätzung allerdings Zweifel. So sei nicht ganz klar, wie der "familiäre" Bereich in der Haushaltsausnahme zu definieren sei, gab Koch zu bedenken. Womöglich müsste auch berücksichtigt werden, dass der Zweck der Überwachung wohl die Erstattung einer Strafanzeige war.
Und so könnte der BGH zu der Auslegung am Ende auch den EuGH befragen. Eine Vorlage an die Luxemburger Richterinnen und Richter werde "ernsthaft in Betracht" gezogen, sagte Koch zum Schluss der Verhandlung. Die Entscheidung darüber fällt am BGH aber wohl erst in einigen Monaten.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- dpa
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Videoüberwachung in der Küche zulässig?. beck-aktuell, 23.04.2026 (abgerufen am: 24.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196861)



