520.000 Euro Schmerzensgeld
Alles für den Patienten, nichts für die Prozesskosten
Wer ein hohes Schmerzensgeld erhält, kann doch wohl seine Prozesskosten selbst zahlen? Nicht unbedingt. Selbst mehr als eine halbe Million Euro bleibt bei der Prozesskostenhilfe grundsätzlich unangetastet, sagt das OLG Dresden – das Geld soll dem Opfer dienen, nicht der Staatskasse.