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KI-Gesetz

EU-Parlament billigt Nudifier-Verbot und verlängerte Fristen

AI auf Bildschirm
Nudifier-Apps sind künftig EU-weit verboten. © Song_about_summer / Adobe Stock

Das Europäische Parlament hat die Änderung des KI-Gesetzes im Rahmen des digitalen Omnibuspakets endgültig gebilligt. Der Rat muss noch zustimmen.

Das Europäische Parlament hat am Dienstag die Änderungen am EU-Gesetz über künstliche Intelligenz angenommen. Die Neuregelung verschiebt zentrale Pflichten für KI-Anbieter und verbietet erstmals KI-gestützte Anwendungen, die ohne Einwilligung intime Bilder erzeugen.

Kern der Änderungen ist eine Verschiebung der Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme. Eigenständige Hochrisiko-Systeme müssen die Anforderungen des KI-Gesetzes erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen statt wie ursprünglich vorgesehen ab August 2026. Für KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Produkte eingebettet sind und unter sektorale EU-Sicherheitsvorschriften fallen, gilt eine Frist bis zum 2. August 2028. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass die erforderlichen technischen Standards und Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Nudifier-Apps ab Dezember verboten

Neu in der KI-Verordnung ist ein ausdrückliches Verbot sogenannter Nudifier-Apps. Diese KI-Systeme generieren aus gewöhnlichen Fotos sexuell explizite Bilder identifizierbarer Personen – ohne deren Einwilligung. Gleiches gilt für KI-Systeme, die Material über sexuellen Kindesmissbrauch erzeugen. Anbieter solcher Systeme dürfen sie nicht auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, es sei denn, sie verfügen über angemessene technische Schutzvorkehrungen, die die Erstellung solcher Inhalte verhindern. Unternehmen haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, ihre Systeme anzupassen.

Auch die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung KI-generierter Inhalte durch Wasserzeichen verschiebt sich auf den 2. Dezember 2026. Sie soll für mehr Transparenz bei synthetischen Audio-, Bild-, Video- und Textinhalten sorgen.

Weniger Doppelregulierung für Maschinenprodukte

Darüber hinaus beseitigt die Verordnung Überschneidungen zwischen dem KI-Gesetz und bestehenden EU-Sicherheitsvorschriften für Maschinenprodukte. KI-Systeme, die bereits sektoralen Sicherheitsvorschriften unterliegen, müssen künftig nur noch diesen genügen, sofern ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet ist. Zudem wird klarer definiert, was als Sicherheitskomponente gilt: Produkte mit KI-Funktionen, die lediglich den Nutzer unterstützen oder die Leistung optimieren, fallen nicht automatisch unter die Hochrisiko-Verpflichtungen, wenn ihr Ausfall keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken birgt.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine Midcap-Unternehmen profitieren von erweiterten Ausnahmen. Die Durchsetzung bei KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck wird im europäischen KI-Büro zentralisiert.

Die Ko-Berichterstatterin Arba Kokalari (EVP) erklärte, das Parlament drücke beim KI-Gesetz die Pause-Taste und baue Bürokratie ab. Ko-Berichterstatter Michael McNamara (Renew) hob hervor, das Verbot der Nudifier-Apps werde noch vor Ende des Jahres in Kraft treten – die Apps träfen überwiegend Frauen.

Bevor die Änderungen in Kraft treten, muss der Rat die Verordnung noch förmlich annehmen. Die meisten Bestimmungen des KI-Gesetzes gelten ab dem 2. August 2026. Das Omnibuspaket geht auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission vom 19. November 2025 zurück.