Sexuelle Selbstbestimmung muss zurücktreten
Verbot von Kinder-Sexpuppen ist verfassungskonform
Sexpuppen mit kindlichem Aussehen bleiben verboten. Das BVerfG setzt klare Grenzen, weil es fürchtet, sexualisierte Gewalt gegen Kinder werde sonst "schleichend normalisiert". Einig war man sich in Karlsruhe allerdings nicht.