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Gesetz gegen digitale Gewalt

Kabinett beschließt Strafen für sexualisierte Deepfakes

Jemand nimmt mit einem Handy eine in einem Pool schwimmende Frau im Bikini auf und ist im Begriff, auf die Taste "Upload" zu drücken.
Auch digitaler Voyeurismus soll strafbar werden. © cunaplus / Adobe Stock

Sexualisierte Deepfakes, digitaler Voyeurismus, Identitätsmissbrauch: Die Bundesregierung will den Kampf gegen digitale Gewalt verschärfen. Geplant sind u.a. neue Straftatbestände.

Das Bundeskabinett hat einen vom Justizministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt beschlossen. Er sieht mehrere neue Straftatbestände vor und soll Betroffenen die Durchsetzung ihrer Rechte im Internet erleichtern. Künftig sollen insbesondere Deepfakes, Identitätsmissbrauch und Formen des Cyberstalkings gezielter strafrechtlich verfolgt werden.

Die Folgen digitaler Gewalt seien oftmals genauso schlimm wie die körperlicher Gewalt, erläuterte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie hält einen entschlossenen Kampf gegen digitale Gewalt auch aus Gründen der Gleichberechtigung für geboten. Denn digitale Gewalt richte sich besonders häufig gegen Frauen.

Vorgehen gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt

Neu eingeführt werden soll der Straftatbestand der "Verletzung der Intimsphäre durch Bildinhalte". Unter Strafe gestellt werden sollen zum einen das unbefugte Herstellen oder Verbreiten von sexualisierten Deepfakes. Das sind computergenerierte Bilder, die den Anschein erwecken, unbekleidete intime Körperstellen einer bestimmten anderen Person oder eine bestimmte andere Person bei einer sexuellen Handlung zu zeigen.

Unter Strafe gestellt werden soll zudem sogenannter digitaler Voyeurismus. Erfasst werden das heimliche Anfertigen oder Verbreiten intimer Aufnahmen, etwa von sexuellen Handlungen oder unbekleideten Genitalien, dem Gesäß oder der weiblichen Brust. Unerheblich soll dabei sein, ob die Aufnahmen an einem privaten Ort oder in öffentlich zugänglichen Bereichen wie einer Sauna, einem Schwimmbad oder an einem FKK-Strand entstanden sind. Strafbar sein können unter engen Voraussetzungen künftig auch Aufnahmen bekleideter intimer Körperstellen, wenn sie erkennbar darauf abzielen, diese in sexualisierter Weise darzustellen.

Mit der neuen Strafvorschrift soll ferner der Besitz, das Herstellen und das Verbreiten von Vergewaltigungsvideos unter Strafe gestellt werden.

Weitere geplante Straftatbestände

Mit einem weiteren Straftatbestand gegen täuschende Inhalte will die Bundesregierung gegen rufschädigende Deepfakes vorgehen. Gemeint sind etwa manipulierte Bilder oder Videos, die den Eindruck erwecken, eine Person habe schwere Straftaten begangen. Satirische Darstellungen sollen von der Regelung ausgenommen bleiben.

Ebenfalls neu ist ein Straftatbestand gegen Identitätsmissbrauch im Netz. Wer unter dem Namen einer anderen Person Fake-Profile betreibt und darüber rufschädigende Inhalte verbreitet, soll sich künftig strafbar machen können.

Zudem soll mit einem neuen Tatbestand gegen die unbefugte digitale Überwachung insbesondere sogenanntes Cyberstalking erfasst werden, etwa durch den Einsatz von GPS-Trackern.

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Erleichterte Rechtsdurchsetzung für Betroffene

Der Gesetzentwurf stärkt darüber hinaus die Rechte von Betroffenen gegenüber Plattformen und Internetdiensten. So soll ein gerichtlicher Auskunftsanspruch geschaffen werden, mit dem Nutzer und Nutzerinnen die Identität anonymer Täter feststellen lassen können. Gerichte sollen entsprechende Verfahren beschleunigt behandeln.

Um zu verhindern, dass wichtige Informationen verloren gehen, sollen Gerichte Plattformen und Kommunikationsdienste außerdem verpflichten können, vorhandene Nutzerdaten vorübergehend zu sichern. Zugleich sollen Betroffene rechtswidrige Inhalte leichter löschen lassen können, auch wenn die Identität des Verfassers noch unbekannt ist.

Bei schweren und wiederholten Persönlichkeitsrechtsverletzungen soll künftig zudem eine zeitweilige Sperrung der Täter-Accounts möglich sein. Schließlich sollen soziale Netzwerke mit Sitz außerhalb der EU einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen müssen, damit gerichtliche Verfahren und Ansprüche gegen die Anbieter einfacher durchgesetzt werden können.

Im April hatt das Ministerium bereits einen ersten Entwurf veröffentlicht. Der jetzt beschlossene Entwurf, der in einigen Punkten geändert wurde, muss noch im Bundestag beraten werden.