Wie bekämpft man den Hass?

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Wie bekämpft man den Hass?. beck-aktuell, 17.04.2026 (abgerufen am: 18.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196531)
Digitale Gewalt ist oft genauso schlimm wie physische Übergriffe, davon ist Justizministerin Stefanie Hubig überzeugt. Aus diesem Grund hat die Sozialdemokratin nun ihr lange angekündigtes Gesetz vorgestellt, das diesem Phänomen entgegenwirken soll.
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat am Freitag sein Gesetz zum Schutz gegen digitale Gewalt vorgestellt. Das Paket ist schon länger in Planung und teilt sich auf in einen zivil- und einen strafrechtlichen Teil. Details der strafrechtlichen Komponente zirkulierten schon länger in der Öffentlichkeit und liegen nun im finalen Wortlaut vor. Der zivilrechtliche Part ist nunmehr auch in der Regierung abgestimmt.
Danach soll, wer im Netz Hass, sexuelle Belästigung oder andere Formen digitaler Gewalt erleidet, künftig einfacher gegen die Urheberinnen und Urheber vorgehen können. Geplant sind dazu neue Auskunftsrechte und Maßnahmen bis hin zu richterlich angeordneten Accountsperren.
"Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen", sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Vorstellung. "Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher." Im Zeitalter von KI, Smartphone und sozialen Netzwerken sei es einfacher denn je, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen oder zum Sexualobjekt herabzuwürdigen. "Millionen Menschen sind betroffen, besonders häufig Frauen - und die Zahlen steigen rasant."
Neue Dringlichkeit nach Ulmen-Skandal
Vorbereitet wurden die Maßnahmen nach Hubigs Worten seit Monaten. Neue Dringlichkeit bekam die Debatte dann Ende März, als die Schauspielerin Collien Fernandes über Fake-Profile in ihrem Namen berichtete, über die pornografische Darstellungen verbreitet worden seien. Sie erhob dabei Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen.
Hubigs Entwurf bezieht sich auf diverse Formen digitaler Gewalt, darunter Bedrohungen ("Hate Speech"), die unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten ("Doxing"), das unerwünschte Zusenden von Pornografie (etwa sogenannte Dickpics), das sogenannte Cybergrooming, Cybermobbing und Cyberstalking, bildbasierte sexualisierte Gewalt und Identitätsmissbrauch mit Fake-Profilen.
Nach einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom haben rund ein Viertel von rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer schon digitale Gewalt erlebt. Unter den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 43%. 80% der Befragten unterstützen demnach eine konsequente Strafverfolgung. Auch der Deutsche Richterbund hält es für "überfällig, dass der Rechtsstaat konsequenter gegen Verletzungen der Intimsphäre und der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum vorgeht".
Zwei Säulen: Straf- und Zivilrecht
"Es dauert keine Minute, einen Deepfake zu erstellen, der wirklich täuschend echt aussieht und Persönlichkeitsrechte massiv verletzt", sagte Hubig. "Und doch haben wir bislang keinen eigenen Straftatbestand dafür. Und auch das Zivilrecht ist auf diese digitale Gewalt noch nicht ausreichend eingerichtet." Deshalb setze sie auf beide Säulen: Strafrecht und Zivilrecht.
Auf der zivilrechtlichen Seite sollen Opfer mutmaßlicher Straftaten von Online-Plattformen oder Internetanbietern leichter Auskünfte erstreiten können - und zwar nach Hubigs Worten so: Betroffene sollen ohne Anwältin oder Anwalt und ohne Gerichtsgebühren einen Antrag beim örtlichen Gericht stellen können. Dieser geht dann an die Plattformen, um anonyme Nutzerinnen und Nutzer zu benennen. In einem zweiten Schritt könnte man Unterlassung, Schadenersatz oder im äußersten Fall eine zeitweilige Sperre des Nutzerkontos gerichtlich durchsetzen – "wenn die Schwere der Rechtsverletzungen dies rechtfertigt", wie es im Entwurf heißt.
Der Richterbund merkte dazu an, dass die Gerichte dafür das nötige Personal bräuchten, um die Auskunftsansprüche zügig abzuarbeiten. Das sieht Hubig genauso: "Wir müssen unsere Gerichte personell gut ausstatten."
Dass eine Richterin oder ein Richter entscheidet, solle vermeiden, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wie es weiter heißt. Äußerungen, die nicht strafrechtlich relevant sind, sollen demnach anonym bleiben können.
Drei neue Straftatbestände
Auf der strafrechtlichen Seite existieren bereits Tatbestände, die Deepfakes, Hasskommentare und Co. teilweise sanktionieren. Ob die bestehende Rechtslage ausreicht, ist allerdings umstritten. Das BMJV sieht jedenfalls Bedarf und plant mit seinem Entwurf drei neue Straftatbestände. In dieser Hinsicht orientiert sich der Entwurf in weiten Teilen, wenn auch nicht deckungsgleich, an einer Bundesratsinitiative aus Bayern.
Zum einen geht es dabei um die "Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen". Das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial soll unter Strafe gestellt werden, egal ob es reale oder computergenerierte Bilder sind. Darunter fallen pornografische Deepfakes, aber auch "digitaler Voyeurismus". Gemeint ist das heimliche Filmen an öffentlichen Orten, das auf nackte Körperstellen zielt oder auch in sexuell bestimmter Weise auf bekleidete Körperteile.
Der zweite neue Straftatbestand betrifft die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch "täuschende Inhalte". Gemeint sind Deepfakes, die nicht sexuelle Inhalte haben, aber Menschen trotzdem in ihrem Ansehen schaden können. Bestraft werden soll in dem Fall das unbefugte "Zugänglichmachen", nicht jedoch das Herstellen.
Zum dritten soll die unerlaubte Überwachung - etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender - oder das heimliche Installieren von Spyware auf Handys ausdrücklich verboten werden.
Gesetzgebungsverfahren könnte länger dauern
Hubig räumte ein, dass einige die Maßnahmen für zu weitreichend hielten, andere für unzureichend. Sie stelle das nun zur Debatte.
Danach dürfte das Gesetzgebungsverfahren Monate dauern. Unabhängig davon kommt am kommenden Mittwoch eine andere Maßnahme ins Kabinett, die ebenfalls gegen schwere Straftaten im Netz helfen soll: Die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen, die damit Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht werden sollen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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Wie bekämpft man den Hass?. beck-aktuell, 17.04.2026 (abgerufen am: 18.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196531)



