Experten bei geplanten Änderungen uneins

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Experten bei geplanten Änderungen uneins. beck-aktuell, 06.07.2026 (abgerufen am: 06.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201376)
Europäische Vorgaben machen Änderungen im deutschen Umweltstrafrecht erforderlich – doch was den einen zu weit geht, geht den anderen nicht weit genug. Was Experten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sagen.
Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz nahmen am 6. Juli Sachverständige zu dem Gesetzentwurf Stellung, mit dem die Bundesregierung die Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (RL (EU) 2024/1203) umsetzen will.
Umsetzungsbedarf sieht die Regierung im Kernstrafrecht sowie in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen. So müsse für die meisten der vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt und das Strafmaß angehoben werden. Einige Elemente der Richtlinie seien zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von "Ökosystemen" als zusätzliches Umweltmedium.
Peer Cyriacks, Programmleiter Wald beim WWF Deutschland, hob vor allem auf die Bedeutung der Umweltkriminalität ab. Es sei laut Interpol nach Betrug und Drogenhandel der drittgrößte Kriminalitätssektor weltweit, der zudem rasant zunehme. Umweltkriminalität und organisierte Kriminalität seien eng verflochten. Daher sei es wichtig, auch die kriminellen Strukturen dahinter zu adressieren und Ermittlungsbefugnisse zu stärken. Ferner müsse es wirksame Sanktionen gegen Unternehmen geben, sagte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige.
Experten hängen sich an Begriff des Ökosystems auf
Hauke Dierks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer kritisierte den Gesetzentwurf scharf: Er sei ein "Paradebeispiel für die schlechte Umsetzung europäischer Vorgaben und einer der Gründe, weshalb wir in Deutschland eine weiterhin zunehmende Belastung von Unternehmen haben". Kritisch sah der von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige, dass der Entwurf über die EU-Vorgaben hinausgeht. So solle bei bestimmten Straftaten schon fahrlässiges Handeln kriminalisiert werden, die Richtlinie setze aber nur leichtfertiges Handeln voraus.
Auch der Rechtswissenschaftler Martin Heger, Professor an der Berliner Humboldt-Universität, fordert Änderungen am Gesetzentwurf, etwa, sofern auf Fahrlässigkeit statt auf Leichtfertigkeit abgestellt wird. Zudem problematisierte er mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot, dass die Begrifflichkeit des Ökosystems eingeführt werde. Stattdessen solle der Gesetzestext direkt auf die entsprechenden EU-Vorgaben verweisen, meint der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige.
Wolf-Christian Hingst, Vorsitzender des Vereins "Stop Ecocide Deutschland", betonte die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Umsetzung der neuen Vorgaben. Zwar sei auch Deutschland im Verzug mit der Umsetzung der Richtlinie, aber immerhin weiter damit als alle übrigen EU-Länder. "Wir sind Vorreiter in Europa – das bedeutet: Europa schaut auch auf uns und auf die Umsetzung. Und auch die ganze Welt", so Hingst. Der auf Vorschlag der Fraktion Die Linke eingeladene Sachverständige hob – anders als Heger – positiv hervor, dass erstmals der Begriff des Ökosystems im Strafrecht verankert werden soll.
Fahrlässigkeit statt Leichtfertigkeit sorgt für Kritik
Der Rechtswissenschaftler Professor Michael Kubiciel sieht die "Mammutaufgabe", die EU-Vorgaben umzusetzen, gut erfüllt. Allerdings beruhe die Richtlinie auf empirisch anfechtbaren Annahmen. So spiele die organisierte Umweltkriminalität in Deutschland keine Rolle, auch Umweltstraftaten in einem Unternehmenskontext seien die "rare Ausnahme". Der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige warb ebenfalls dafür, bei den Fahrlässigkeitsdelikten auf das europarechtlich erforderliche Niveau zu gehen. "Die empirischen Daten legen es nicht nahe, dass ausgerechnet Deutschland punitiver sein sollte als andere Staaten", so der Experte.
Der Rechtsanwalt Felix Rettenmaier sprach sich ebenfalls dafür aus, auf Vorgaben, die über das europarechtliche Mindestmaß hinausgingen, zu verzichten. Er argumentierte, dass weiterreichende Vorgaben auch eine Standortbenachteiligung für Unternehmen in Deutschland bedeuten würden. Neben der Frage von Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit thematisierte er auch die geplante Verbandsgeldbuße. "Der Entwurf sollte auf das europarechtlich Gebotene zurückgeführt werden im Interesse der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit", forderte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Experte.
Stephan Sina vom Ecologic Institut sah ebenfalls Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Für den von den Grünen benannten Sachverständigen greift die Umsetzung der EU-Vorgaben in zwei Punkten zu kurz. Konkret forderte er weitere Ausnahmen von der Legalisierungswirkung von Genehmigungen und schärfere Sanktionen bei ökozid-artigen Taten. Sina hob zudem hervor, dass ohne eine verbesserte Strafverfolgung eine wirksame Bekämpfung von Umweltkriminalität illusorisch sei, und sprach sich für erweiterte Ermittlungsbefugnisse aus.
- Redaktion beck-aktuell, bw
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