Deutschland fordert strengere Regeln gegen Kleiderflut

Zitiervorschlag
Deutschland fordert strengere Regeln gegen Kleiderflut. beck-aktuell, 26.06.2026 (abgerufen am: 26.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200821)
Kurzlebige Billigkleidung aus dem außereuropäischen Ausland – ein Problem nicht nur für die Sammel- und Verwertungssysteme für Alttextilien. Deutschland, Frankreich und die Niederlande fordern jetzt ein koordiniertes europäisches Vorgehen gegen Ultra Fast Fashion.
Den drei EU-Mitgliedstaaten geht es darum, bestehende und geplante EU-Regelungen wirksamer gegen besonders kurzlebige, minderwertige Textilien auszurichten. Dafür solle die EU-Kommission sorgen, verlangten sie am Freitag beim EU-Umweltrat in Luxemburg. Unterstützt wurden sie dabei unter anderem von Slowenien und Dänemark.
"Billige Wegwerfkleidung darf nicht länger ein Wettbewerbsvorteil sein"
"Ultra Fast Fashion wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger", sagte Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth. Einmal weggeworfen, könne sie kaum als Second-Hand Ware wiederverwendet oder recycelt werden und überfordere die Altkleider-Sammlung. Das belaste Ressourcen, Klima und Abfallwirtschaft. Auch setze das die Unternehmen unter Druck, die in langlebige und kreislauffähige Textilien investierten. "Wir fordern daher die EU-Kommission auf, höhere Anforderungen für Nachhaltigkeit an die Hersteller von Ultra Fast Fashion zu stellen".
Deutschland spricht sich dafür aus, die Regelungen für Textilien unter der EU-Ökodesign-Verordnung "ambitioniert auszugestalten". Dazu gehörten Anforderungen an Rezyklatanteile, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit. Gleichzeitig braucht es nach Auffassung Deutschlands klare Kriterien, um Ultra Fast Fashion als Geschäftsmodell präzise zu erfassen – und zielgenau regulieren zu können.
Als weiteren Hebel sieht Deutschland die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien. Wer große Mengen kurzlebiger Kleidung auf den EU-Markt bringt, solle auch angemessen an den Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Entsorgung beteiligt werden. Deutschland, Frankreich, die Niederlande und die weiteren Unterstützer setzen sich laut Bundesumweltministerium zudem für eine bessere Durchsetzung gegenüber Online-Plattformen und Direktverkäufen aus Drittstaaten ein. Europäische Umwelt- und Produktstandards müssten auch im Onlinehandel gelten.
EU auch bisher nicht ganz untätig
Die EU habe bereits einige Maßnahmen gegen die Flut der Billigprodukte aus dem außereuropäischen Ausland beschlossen. So würden ab dem 1. Juli 2026 Zollgebühren für Pakete aus dem außereuropäischen Ausland eingeführt, die bisherige Grenze von 150 Euro Warenwert entfalle. Dann werde pro Warengruppe im Paket eine pauschale Zoll-Gebühr von drei Euro fällig. Zusätzlich falle eine Einfuhrumsatzsteuer an. Außerdem sei es im Rahmen der Ökodesign-Verordnung großen Unternehmen verboten, bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte zu vernichten. Diese Regelung greife ab dem 19. Juli 2026.
- Redaktion beck-aktuell, bw
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Deutschland fordert strengere Regeln gegen Kleiderflut. beck-aktuell, 26.06.2026 (abgerufen am: 26.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200821)



