Deutsche und französische Kammern fordern Brüssel zum Handeln auf

Zitiervorschlag
Deutsche und französische Kammern fordern Brüssel zum Handeln auf. beck-aktuell, 25.06.2026 (abgerufen am: 25.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200676)
Die EU-Kommission verhindert seit über einem Jahr, dass Mitgliedstaaten die Europarats-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs ratifizieren. Fünf deutsche und französische Anwaltsorganisationen fordern nun Aufklärung – und einen konkreten Zeitplan.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltverein (DAV) und drei weitere große Anwaltsorganisationen aus Deutschland und Frankreich haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gewandt. Darin fordern sie die Kommission auf, ihre Blockade der Ratifikation der Europarats-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs zu beenden. Die Kommission hatte den EU-Mitgliedstaaten im April 2025 untersagt, die Konvention zu ratifizieren, bevor nicht die EU selbst beigetreten sei – seitdem habe sie aber nichts für einen solchen Beitritt unternommen.
Neben der BRAK und dem DAV tragen die Pariser Anwaltskammer (Ordre des Avocats du Barreau de Paris), der französische Nationale Anwaltsrat (Conseil National des Barreaux) und die Konferenz der französischen Kammerpräsidenten (Conférence des Bâtonniers) den Appell mit. Konkret verlangen die Organisationen von der Kommission, ihren offiziellen Standpunkt zur Konvention zu erklären, den Arbeitsstand beim geplanten EU-Beitritt offenzulegen, etwaige rechtliche Hindernisse zu begründen und einen konkreten Zeitplan vorzulegen.
Gezeichnet, aber nicht ratifiziert
Die Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung war im März 2025 vom Ministerkomitee angenommen worden. Sie ist das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen, das Mindeststandards für die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten festlegt. Seit Mai 2025 liegt sie zur Unterzeichnung aus, mittlerweile haben 34 Staaten gezeichnet – darunter Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen. Deutschland hatte die Konvention am 26. Januar durch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Straßburg unterzeichnen lassen.
Damit die Konvention in Kraft treten kann, müssen sie mindestens acht Staaten ratifizieren, darunter sechs Europarats-Mitglieder. Die Europäische Kommission untersagte den EU-Mitgliedstaaten im April 2025 jedoch überraschend die Ratifikation und berief sich auf nicht näher erläuterte Kompetenzgründe. Trotz öffentlicher Beteuerungen, die Konvention zu unterstützen, habe die Kommission seit über einem Jahr die für den EU-Beitritt erforderlichen Ratsbeschlüsse nicht vorgeschlagen, kritisieren die Anwaltsorganisationen.
Die BRAK appelliert zudem an die Bundesregierung, den Ratifizierungsprozess in Deutschland voranzutreiben und sich auf EU-Ebene für einen schnellen Beitritt der Europäischen Union einzusetzen. Besondere Dringlichkeit sieht die BRAK dabei mit Blick auf die anstehenden Präsidentschaftswahlen in Frankreich im Frühjahr 2027.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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Deutsche und französische Kammern fordern Brüssel zum Handeln auf. beck-aktuell, 25.06.2026 (abgerufen am: 25.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200676)



