Fachanwalt Erbrecht
Nur Nachlasspflege allein reicht nicht
Wer viel Nachlasspflege macht, erfüllt damit noch lange nicht die Anforderungen für den Fachanwaltstitel im Erbrecht. Genau daran scheiterte eine Anwältin vor dem AGH Hessen – trotz umfangreicher Tätigkeit im Erbrecht. Entscheidend sei die rechtliche Einordnung, nicht die Fallzahl.