Kanzleien sollen erstmals mehr als 1.000-Euro-Marke zahlen

Zitiervorschlag
Kanzleien sollen erstmals mehr als 1.000-Euro-Marke zahlen. beck-aktuell, 07.05.2026 (abgerufen am: 14.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197591)
Die Rechtsanwaltskammern haben ihre Vergütungsempfehlungen für angehende Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte zum Frühjahr 2026 erneut angehoben. Im Bundesdurchschnitt liegt das erste Lehrjahr nun erstmals über 1.000 Euro – regional gibt es aber weiterhin große Unterschiede.
Die empfohlene Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) steigt weiter. Nur wenige Monate nach den Anpassungen zum Jahreswechsel haben die Rechtsanwaltskammern ihre Empfehlungen erneut nach oben korrigiert.
Zum Stand Ende April 2026 empfehlen die Kammern folgende monatliche Vergütung für Auszubildende zur oder zum Rechtsanwaltsfachangestellten: Im ersten Ausbildungsjahr 1.003,20 Euro (Ende Januar 985,20 Euro, plus 1,8%), im zweiten Ausbildungsjahr 1.108,04 Euro (zuvor 1.089,40 Euro, plus 1,7%) und im dritten Ausbildungsjahr 1.209,08 Euro (zuletzt 1.189,40 Euro, plus 1,6%). Zum Vergleich: Im Jahr 2017 lagen die Werte noch bei rund 530 fürs erste und etwa 720 Euro für das dritte Ausbildungsjahr.
Mit den Anhebungen reagieren die Kammern nach eigenen Angaben auf den zunehmenden Wettbewerb um Nachwuchskräfte. Der Beruf soll als Karriereoption attraktiv bleiben, hieß es in einer Mitteilung der BRAK.
Keine bundesweit einheitliche Umsetzung
Allerdings betonen die Kammern, dass es sich bei den Empfehlungen um den Bundesdurchschnitt handelt, deren Umsetzung je nach Region erheblich variiere. Während etwa die Kammern Hamm und Koblenz bereits seit dem ersten Lehrjahr bis zu 1.250 Euro empfehlen, lägen andere Bezirke noch unter der 1.000-Euro-Schwelle. Auch die Kanzleigröße spielt eine Rolle. Größere und wirtschaftlich starke Kanzleien könnten die Empfehlungen häufig übertreffen, kleinere stießen an ihre Grenzen.
Bei den Empfehlungen der Anwaltskammern handelt es sich, wie der Name schon sagt, nicht um Vorgaben an die Kanzleien. Die Kammern selbst teilen dazu mit, sie tolerierten "ein begründetes Unterschreiten der Empfehlungen in gewissem Umfang". Und weisen darauf hin, die feste Untergrenze bilde die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende.
Neben der Vergütung rückt zunehmend auch die Qualität der Ausbildung in den Fokus. Mehrere Kammern vergeben inzwischen das Siegel "Azubi-geprüft" oder "ReFa-geprüft" an Kanzleien, die bestimmte Standards erfüllen. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz hatte die Initiative ins Leben gerufen. Mittlerweile beteiligen sich auch die Kammern in Bamberg, Berlin, Düsseldorf, Freiburg, Hamm, Karlsruhe, München, Nürnberg und Sachsen. Voraussetzung für das Siegel ist unter anderem die Einhaltung der jeweiligen Vergütungsempfehlung.
- Redaktion beck-aktuell, hg
Zitiervorschlag
Kanzleien sollen erstmals mehr als 1.000-Euro-Marke zahlen. beck-aktuell, 07.05.2026 (abgerufen am: 14.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197591)



