Das Gericht ist nicht zur Anwaltssuche da

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Das Gericht ist nicht zur Anwaltssuche da. beck-aktuell, 05.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197451)
Wer partout keinen Anwalt findet, bekommt einen gestellt – eigentlich. Doch was, wenn die RVG-Gebühren das Hindernis sind – und die Suche halbherzig blieb? Der VGH München winkte ab.
Der VGH München lehnte den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts ab (Beschluss vom 21.04.2026 – 8 A 26.40023, 8 AS 26.40024). Der Kläger habe nicht ausreichend dargelegt, dass er trotz zumutbarer Bemühungen keinen zur Vertretung bereiten Anwalt finde.
Der Mann wehrte sich gegen eine Besitzeinweisung: Zur Umsetzung eines Hochwasserschutzprojekts hatte die Behörde ihn per Bescheid vom 06.03.2026 aus zwei Grundstücken gedrängt. Grundlage war ein Planfeststellungsbeschluss vom Januar 2024. Zunächst landete die Klage beim VG Augsburg, das den Rechtsstreit an den VGH verwies. Dort gilt Anwaltszwang – also beantragte er die Beiordnung eines Notanwalts.
Mehr Honorar? Kein Fall für den Notanwalt
Doch der Senat blieb streng: Wer einen Notanwalt wolle, müsse zeigen, dass er sich ernsthaft um anwaltliche Vertretung bemüht habe. Dazu gehöre nach ständiger Rechtsprechung, mehrere – regelmäßig mehr als vier – postulationsfähige Anwälte erfolglos angefragt zu haben. Unter anderem daran fehlte es. Der Kläger habe nur einen einzigen angefragten Anwalt benennen können – Nachweise: Fehlanzeige. Das genüge nicht.
Auch das eigentliche Argument des Anwaltsuchenden fand keinen Anklang: Der von ihm kontaktierte Anwalt habe eine Vergütung über den gesetzlichen Gebühren verlangt. Das mache ihn aber nicht "unbereit" im Sinne von § 78b Abs. 1 ZPO, stellte der VGH klar. Wer nur deshalb keinen Anwalt finde, weil er keine über das RVG hinausgehende Vergütung zahlen wolle, habe keinen Anspruch auf einen Notanwalt. Oder anders gesagt: Das Kostenproblem bleibt Privatsache.
Nebenbei gab der Senat ihm noch einen Hinweis mit auf den Weg: Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, bei der Anwaltssuche zu helfen. Wer klage, müsse sich selbst kümmern – und das nachvollziehbar belegen.
Der Antrag blieb ohne Erfolg. Ob die Klage selbst Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, ließ der VGH offen.
- Redaktion beck-aktuell, ns
- VGH München
- Beschluss vom 21.04.2026
- 8 A 26.40023, 8 AS 26.40024
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Das Gericht ist nicht zur Anwaltssuche da. beck-aktuell, 05.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197451)



