Gericht rügt Anwältin für "fantasierte" Fundstelle

Zitiervorschlag
Gericht rügt Anwältin für "fantasierte" Fundstelle. beck-aktuell, 08.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197711)
Eine Anwältin musste sich in einem Familienrechtsstreit einen Rüffel vom Gericht gefallen lassen, weil sie offenbar einen KI-generierten Schriftsatz mit falschen Zitaten eingereicht hatte. Ihr Rechtsmittel hatte somit auch keinen Erfolg.
Eine Anwältin ist mit ihrem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in einem Familienrechtsstreit gescheitert, nachdem sie in ihrem Schriftsatz nicht existierende Gerichtsentscheidungen zitiert hatte. Die sofortige Beschwerde vor dem KG blieb erfolglos – und die Entscheidung hielt eine Ermahnung für die Juristin bereit (Beschluss vom 20.11.2025 – 17 WF 144/25).
In der Sache ging es um ein Eilverfahren in Bezug auf die Übertragung der elterlichen Sorge, wobei die Anwältin die Mutter des Kindes vertrat. Das AG hatte den Antrag mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen und auch Verfahrenskostenhilfe verweigert. Dagegen hatte sie Beschwerde eingelegt und sich unter anderem auf ein vermeintliches BGH-Urteil nebst Zeitschriftenfundstelle berufen.
BGH-Fundstelle existierte nicht
Soweit das AG Berlin-Kreuzberg in der Sache die Begründung der Anwältin abgelehnt hatte, pflichtete ihm das KG in seiner Rechtsmittelentscheidung nun bei. Doch war dort noch ein weiteres Detail aufgefallen: Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass – "wie nach aufwändiger Prüfung des Senats festgestellt werden musste" – die von der Anwältin angeführte Entscheidung ", Beschl. v. 14.11.2007 – XII ZB 183/07" tatsächlich nicht existiere und sich an der genannten Zeitschriftenfundstelle auch keine inhaltlich passende Entscheidung finden lasse. So handele es sich bei dem Nachweis, wie es der Senat formulierte, offenbar um das Ergebnis einer "fantasierenden" KI. Auch ein weiteres zitiertes Urteil eines OLG habe sich nicht auffinden lassen. Der Senat habe dies durch eigene Recherchen in Datenbanken überprüft.
Dabei merkte das KG auch an, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berufsrechtlich verpflichtet seien, Fundstellen in ihren gerichtlichen Eingaben zu kontrollieren. Diese Pflicht ergebe sich sowohl aus dem Mandatsverhältnis als auch aus ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege (§ 43 BRAO).
- Redaktion beck-aktuell, mam
- KG
- Beschluss vom 20.11.2025
- 17 WF 144/25
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Gericht rügt Anwältin für "fantasierte" Fundstelle. beck-aktuell, 08.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197711)



