BGH zu verhaltensauffälliger Advokatin
Anwältin muss ihre geistige Gesundheit prüfen lassen
Sie ignorierte rechtskräftige Urteile, legte Rechtsmittel gegen den Willen von Mandanten ein, verfasste Schriftsätze, die für Gerichte nicht mehr nachvollziehbar waren: genug Anhaltspunkte, damit die Anwaltskammer ein Gutachten anfordern durfte, entschied der BGH.