Parken in Pink
Kaum war der 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar zu Ende, zeigte sich in Braunschweig, also gar nicht weit vom Ort des Juristenkongresses entfernt, die im wahrsten Sinne des Wortes bunte Palette dieses Rechtsgebiets. Auf dem Kurznachrichtendienst X berichtete ein Nutzer, dass seine Tochter dort trotz Verwendung einer Parkscheibe 20 Euro Verwarnungsgeld zahlen musste. Der Grund: Ihre Parkscheibe war pink. Die Empörung in dem sozialen Netzwerk war groß. „Das ist wieder so typisch deutsch, dass es gar nicht deutscher geht“, lautete ein Kommentar. Auch die Medien stürzten sich auf den „Bußgeld-Irrsinn“: „Ordnungsamt sah rot bei pink“, titelte eine Plattform. „Parken mit Stil ist nicht erlaubt“, schrieb eine andere.