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Kolumne

80 Millionen Juristen

Händeschütteln zwischen Mensch und künstlicher Hand, die aus einem Bildschirm kommt.
KI öffnet den Zugang zum Recht © Ta stodio/adobe (generiert mit KI)

In anderthalb Wochen beginnt die Fußball-WM. Über die Leistungsfähigkeit der deutschen Nationalmannschaft herrscht Uneinigkeit. Manche trauen ihr alles zu (Weltmeister!), andere gar nichts (Vorrundenaus!).

Die Torwartposition war lange unklar, der Weg bis zur Entscheidung für Manuel Neuer ein kommunkatives Rumgeeiere von Bundestrainer Julian Nagelsmann. Er musste sich daher viel Kritik und tausend gute Ratschläge anhören. Ihm geht es damit nicht anders als seinen Vorgängern. Wir sind halt ein Volk von 80 Millionen Bundestrainern.

Auf der legalXchange, einer neuen Leitmesse für die digitale Transformation im Rechtsmarkt, hörte ich kürzlich den schönen Satz: „Mit Künstlicher Intelligenz haben wir nun über 80 Millionen Juristinnen und Juristen in Deutschland.“ Tatsächlich hatte schon so mancher Anwalt seinen Julian-Nagelsmann-Moment, in dem der Mandant es besser zu wissen glaubte, nachdem er zuvor eine Künstliche Intelligenz konsultiert hatte. Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat schon „einen wahnsinnigen Aufwand“ beklagt, den KI-generierte Unterlagen dem Berufsstand bescheren.

Breit durch die Medien ging der Fall eines Leipzigers, der mithilfe von ChatGPT einen 18-seitigen Befangenheitsantrag formuliert hatte, dem trotz halluzinierter Urteile und sinnentstellender Gesetzeszitate stattgegeben wurde. „KI verteidigt Deutschen erfolgreich vor Gericht“, lautete eine der Schlagzeilen. Das stimmt zwar so nicht, die Verfahrenseinstellung erfolgte unabhängig von dem Befangenheitsantrag nach dem Opportunitätsprinzip. Aber es zeigt: Bürgerinnen und Bürger wenden sich zunehmend mit KI-generierten Eingaben an die Gerichte.

Die Präsidentin des BSG und der Präsident des LSG Nordrhein-Westfalen haben bereits Alarm geschlagen: Bei den Sozialgerichten gingen immer mehr Anträge und Klagen ein, die von den Bürgerinnen und Bürgern ohne anwaltliche Vertretung offenkundig mit KI erstellt wurden. In den Prozessen werde den Richtern bei ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung von Klägern neuerdings entgegengehalten: „Die KI sagt aber was anderes.“ Wenn sich diese Entwicklung fortsetze, bringe das die Gerichte an ihre Grenzen, so die Befürchtung. „KI-Schriftsätze nerven – und stärken den Rechtsstaat“, hielt ein Beitrag in dieser Zeitschrift kürzlich entgegen (Voßberg NJW-aktuell 18/2026, 15). KI öffne Türen, die für viele bislang verschlossen waren, weil Bürgerinnen und Bürger aus Kostengründen, wegen Schwellenängsten oder Unkenntnis ihrer Rechte diese nicht geltend machten.

Juristinnen und Juristen müssen mit diesem Phänomen umgehen. Sie müssen, auch wenn es mitunter mühselig ist, ihre Entscheidungen und Standpunkte noch ausführlicher und besser erklären und begründen. Manchmal hilft auch einfach ein dickes Fell. Und im Recht wird es am Ende so sein wie im Fußball: Wenn die Partei gewinnt, haben die Juristen alles richtig gemacht. Im Fall einer Niederlage hatten sie keine Ahnung und der Rechtsuchende hat es selber besser gewusst.

Dieser Text stammt aus Heft 22/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.