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KI und Recht

KI-Schriftsätze nerven – und stärken den Rechtsstaat

Digitalisierung schief gelaufen: Kein Beschluss ohne vollständige E-Akte
© OleCNX / Adobe Stock

Es wird befürchtet, dass KI-generierte Schriftsätze die Justiz überlasten. Dabei übersehen wir die positive Seite dieser Entwicklung.

Was einerseits zu mehr Arbeit für Gerichte und Behörden führt, zeigt andererseits, dass der Zugang zum Recht dank Künstlicher Intelligenz auf eine Weise gestärkt wird, die mit bisherigen Justizreformprogrammen und Legal-Tech-Initiativen nicht erreicht werden konnte.

In der vorvergangenen Woche berichtete Der Spiegel, dass ein Angeklagter mithilfe von ChatGPT einen 18- seitigen Befangenheitsantrag formuliert hatte. Dieser war gespickt mit erfundenen Urteilen, sinnentstellenden Gesetzeszitaten und aufgebläht. Aber: ihm wurde stattgegeben. Das Verfahren wurde eingestellt.

Schnell hieß es: „KI verteidigt Deutschen erfolgreich vor Gericht.“ Doch das stimmt so nicht. Der Antrag hatte trotz, nicht wegen seines Inhalts Erfolg. Die Verfahrenseinstellung erfolgte unabhängig von dem Befangenheitsantrag nach dem Opportunitätsprinzip, wie es jährlich bei unzähligen Bagatellverfahren der Fall ist.

„Wahnsinniger Aufwand“

Der Fall zeigt aber sehr schön, was gerade alle, die sich mit juristischen Schriftsätzen beschäftigen dürfen, bestätigen: Behörden werden mit aufgeblähten Widersprüchen überhäuft. Mandanten bringen zunehmend KI-generierte Schriftsätze oder Voreinschätzungen mit. Wer hier nicht nach dem RVG abrechnet, kann sich freuen – ansonsten ist es ärgerlich. Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Leonora Holling, bringt es auf den Punkt: KI-generierte Unterlagen bereiten „einen wahnsinnigen Aufwand“.

Dies gilt selbstverständlich auch für die Justiz. Formal überzeugend formulierte Eingaben voller Halluzinationen binden erhebliche Ressourcen. Jedes existierende oder nicht existierende Urteil muss recherchiert und jede sinnentstellte Norm geprüft werden. Die Gerichte sind verpflichtet, sich mit dem Material zu befassen und alle genannten Aspekte zu würdigen. Vor allem bei Amtsgerichten ohne Anwaltszwang werden KI-generierte Schriftsätze meiner Meinung nach in wenigen Jahren die Mehrheit bilden.

Doch lohnt es sich, auch die andere Seite dieser Medaille zu betrachten, losgelöst vom Überlastungsproblem. Um beim Beispiel des Leipzigers zu bleiben: Ein Bürger ohne juristische Ausbildung, ohne anwaltliche Vertretung und ohne finanzielle Mittel war in der Lage, einen formal wirksamen Antrag zu stellen, der gerichtlich beschieden werden musste. Er hat von seinem Recht auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG Gebrauch gemacht, und zwar mithilfe einer Technologie, die die Hürde dafür erheblich gesenkt hat.

In einem Rechtsstaat, in dem viele Bürger den Gang zum Anwalt scheuen – sei es aus Kostengründen, aufgrund von Schwellenangst oder schlichtweg aufgrund von Unkenntnis ihrer Rechte –, sollte uns das zu denken geben. Generative KI ermöglicht es Menschen, ihre Anliegen zu formulieren und die entsprechenden Rechtsbehelfe zu identifizieren. KI öffnet Türen, die für viele bislang verschlossen waren. Wir sollten uns daher einig sein, dass dies trotz aller Begleiterscheinungen eine positive Entwicklung ist.

Die Herausforderung für Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung besteht darin, mit dieser Entwicklung umzugehen, statt sie zu bekämpfen. Singapur zeigt, wie das gelingen kann. Dort setzt die Justiz seit 2025 am Small Claims Tribunal selbst ein KI-Tool ein, das den Bürgern hilft, ihren Fall zu strukturieren, Argumente der Gegenseite zu verstehen und sich gezielt auf die Verhandlung vorzubereiten. Die Justiz nimmt die Bürger an die Hand, anstatt sich über die Mehrbelastung zu beschweren. In Deutschland wird aktuell der strukturierte Parteivortrag pilotiert, in dem die Parteien Sachvortrag und Beweismittel in einem einheitlichen Dokument gegenüberstellen. Würden wir zudem endlich eine vollständige, frei zugängliche staatliche Entscheidungsdatenbank schaffen, könnten Gerichte verlangen, dass nur auf darin auffindbare Entscheidungen verwiesen wird. Das würde das Halluzinationsproblem massiv entschärfen.

Wer den Zugang zum Recht ernst nimmt, muss auch die Infrastruktur dafür schaffen. Die Tür ist offen. Jetzt fehlt der Flur.

Dieser Text stammt aus Heft 18/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt