"Volljuristen müssen sich interdisziplinär aufstellen"

Zitiervorschlag
Manuel Leidinger: "Volljuristen müssen sich interdisziplinär aufstellen". beck-aktuell, 27.04.2026 (abgerufen am: 27.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197006)
Bisher galt für angehende Juristinnen und Juristen das ungeschriebene Gesetz: Um etwas zu werden, führt kein Weg an beiden Staatsexamina vorbei. Heute spricht der Rechtsmarkt eine andere Sprache. Die Chancen für Bachelor- und Master-Absolventen sind so gut wie nie, erläutert Manuel Leidinger.
Legal Tech und Künstliche Intelligenz (KI) sorgen auch in der Rechtsbranche für einen enormen Wandel. Wer sich dem, ob als Kanzlei, Unternehmen, Behörde, Gericht oder Absolvent, nicht anpasst oder sich gar verschließt, droht abgehängt zu werden. Viele Arbeitgeber sind dementsprechend nicht mehr nur an klassischen Volljuristinnen und Volljuristen interessiert. Auf Stellenportalen häufen sich die Ausschreibungen für Legal-Tech-Berufe wie Legal Engineer, Legal Project Manager oder Legal Prompt Engineer. Als Qualifikation reicht oft ein Bachelor of Laws (LL.B.) oder Master of Laws (LL.M.), etwa in Wirtschaftsrecht, Legal Tech oder Medienrecht. Da drängt sich die Frage auf: Laufen die LL.B.- und LL.M.-Angebote der klassischen Juristenausbildung den Rang ab? Bekommen die Staatsexamina erstmals ernsthafte Konkurrenz?
Die Kritik an der klassischen juristischen Ausbildung in Deutschland wird seit Jahren lauter. Faktoren wie der erhebliche psychische Druck, die Stofffülle und eine unzeitgemäße, gerade nicht an den digitalen Wandel angepasste Ausbildung sprechen für viele Studierende und Studieninteressierte gegen zwei juristische Staatsexamina.
Vanessa Möller (24) ist Masterstudentin des LL.M. Medienrecht und Medienwirtschaft an der Technischen Hochschule (TH) Köln und hat sich bewusst gegen die klassische juristische Ausbildung entschieden: "Am LL.B./LL.M.-System haben mich von Anfang an die Spezialisierungsmöglichkeiten gereizt. Vor dem LL.M. im Medienrecht habe ich meinen Bachelor im Informationsrecht an der Hochschule Darmstadt gemacht. Informations- und Medienrecht sind Bereiche, die in der traditionellen Juristenausbildung eher am Rand vorkommen, für die Praxis aber immer wichtiger werden. Außerdem fand ich spannend, dass das Studium über reines Jura hinausgeht und auch Bezüge zu Bereichen wie Digitalisierung, Medien oder Technik hat. Der Fokus liegt weniger auf dem Staatsexamen als 'Alles-oder-nichts'-Prüfung, sondern auf kontinuierlichem Lernen und Profilbildung."
Wenn man es nicht unbedingt auf eine Karriere als Rechtsanwältin, Richter oder Staatsanwältin abgesehen hat, ist die Auswahl an alternativen LL.B. und LL.M.-Studiengängen in Deutschland groß. Mit am begehrtesten sind seit Jahren Studiengänge im Wirtschaftsrecht, von denen es deutschlandweit etwa 50 Bachelor- und 40 Masterstudiengänge gibt. Daneben erfreuen sich Studiengänge im Informations- und Medienrecht großer Beliebtheit. Ein Novum sind Studiengänge, die schon den Terminus Legal Tech im Namen tragen. So bietet etwa die Universität Passau seit 2020 einen Bachelor in Legal Tech und einen Master in Rechtsinformatik an.
Berufschancen so gut wie nie
Möller fühlt sich mit ihrer Studiengangwahl gut auf das Berufsleben vorbereitet: "Ich denke, ich bekomme im Vergleich zur klassischen juristischen Ausbildung solide Grundlagen in den Bereichen Legal Tech sowie KI und IT vermittelt. Ich schätze an meiner Studienwahl den Praxisbezug der Lehrveranstaltungen und dass wir parallel zu einer beruflichen Nebentätigkeit im Medienrecht angehalten sind."
Und wie sieht aktuell der Arbeitsmarkt für LL.B.- und LL.M.-Absolventinnen und -absolventen aus? "Die Chancen für LL.B.- und LL.M.-Absolventen sind heute so gut wie nie, wenn die Studiengänge richtig ausgewählt sind. Der Fachkräftemangel zwingt den Rechtsmarkt derzeit dazu, sich zu öffnen, und zwar nicht aus Ideologie, sondern aus Notwendigkeit", sagt Katharina E. Gangnus, Rechtsanwältin, juristische Personalberaterin und Gastgeberin des Podcasts LWYRD!. "Vielen Juristen auf dem klassischen Karrierepfad fehlen Fähigkeiten, die aktuell mehr denn je gefordert sind, etwa Kenntnisse zu KI, IT und Wirtschaftswissenschaften."
Dem pflichtet Paula Wernecke, Rechtsanwältin und Chief HR Officer bei CMS bei und ergänzt: "Was wir beobachten, ist eine echte Ausdifferenzierung des juristischen Arbeitsmarkts: Neben klassischen Volljuristen entsteht eine wachsende Nachfrage nach Legal Professionals, die interdisziplinär aufgestellt sind. Deshalb setzen wir bei CMS auch auf gemischte Teams, in denen nicht mehr jede Person eine Zulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin benötigt. Kanzleien leben heute mehr denn je vom Zusammenspiel ihrer Anwältinnen und Anwälte und Legal Professionals, die gemeinsam den Grundstein für nachhaltigen Erfolg legen."
Staatsexamen behält seine Berechtigung
Ihre Existenzberechtigung verliert die klassische Juristenausbildung aber trotzdem nicht, meinen die Expertinnen. "Die Fähigkeit, ein abstraktes Problem zu einer vertretbaren, nachhaltigen Lösung zu führen, wie sie im Jurastudium und Referendariat vermittelt wird, ist und bleibt eine Superpower, aber es braucht eben noch ein bisschen mehr", betont Gangnus.
Wernecke konkretisiert: "Die zwei Staatsexamina bleiben die Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in der anwaltlichen Beratung und haben keineswegs an Bedeutung verloren. Was sich verändert, ist das Umfeld, in dem die juristische Ausbildung wirkt. Juristisches Arbeiten findet heute zunehmend im Team statt, mit Technologieunterstützung, in interdisziplinären Strukturen."
Auch wer als Richterin oder Staatsanwalt in den Staatsdienst möchte, kommt an zwei Staatsexamina mit guten Noten nicht vorbei.
JuMiKo mit ungewöhnlich hoher Reformresistenz
Ist unser Ausbildungssystem auf diese veränderten Bedingungen vorbereitet? Die Reformbedürftigkeit der klassischen juristischen Ausbildung wird von zahlreichen Studierenden, Referendaren, aber auch Stimmen aus Lehre und Praxis hervorgehoben. Im Hamburger Protokoll sprachen sich 2024 15 Jurafakultäten und weitere Interessenvertretungen für vier Reformvorschläge aus, darunter die Reduktion des Pflichtfachstoffes im ersten Examen und die Einführung eines integrierten Bachelors. Im März 2026 erschien eine KI-Edition des Hamburger Protokolls.
Das Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V. (iur.reform) setzt sich seit 2019 für eine Reform des Ausbildungssystems ein und veröffentlichte 2023 eine Studie zur Reform der juristischen Ausbildung, die die Positionen von 12.000 Studierenden, Referendaren, Praktikerinnen und Praktikern sowie Vertretern aus Lehre und Forschung und Mitarbeitenden der Justizprüfungsämter widerspiegelte. Trotz dieser Initiativen tut sich die Justizministerkonferenz (JuMiKo) bis heute mit einem ungewöhnlich hohen Maß an Reformresistenz hervor. Immerhin haben die meisten Bundesländer inzwischen den integrierten Bachelor an den juristischen Fakultäten eingeführt – und das Interesse ist riesig. Unabhängig vom Bestehen des ersten Examens wird es Studierenden damit ermöglicht, mit Erwerb aller erforderlichen Scheine und Absolvieren des Schwerpunktbereichs einen Bachelorabschluss zu machen.
Bucerius Law School: Neuer Bachelor- und Mastertrack
Betrachtet man die veränderten Arbeitsbedingungen in der Rechtsbranche, sollten sich die Universitäten aber nicht darauf ausruhen. Ein Positivbeispiel ist hier die Bucerius Law School. Präsident Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), hat nicht nur den Rahmen für die Verabschiedung des Hamburger Protokolls gesetzt. Auf seine Initiative wird die Hochschule künftig einen vom Staatsexamen unabhängigen Bachelor- und Mastertrack anbieten.
Ab 2027 soll der eigenständige LL.B.-Studiengang "Märkte digitaler Gesellschaft" an den Start gehen. Das dreijährige Studium auf Deutsch und Englisch richtet sich an Studierende, die juristische Kernkompetenzen mit wirtschaftlichen, politischen und technologischen Übersetzungsfähigkeiten verbinden wollen. Dieser neuartige juristische Ausbildungsweg soll gezielt auf interdisziplinäres Arbeiten in Kanzleien, Unternehmen, Behörden oder NGOs vorbereiten. Ab 2029 plant die Hochschule einen anschließenden englischsprachigen Masterstudiengang in enger Kooperation mit einer internationalen Partneruniversität.
Nicht der Abschluss, sondern das Profil entscheidet
Die beruflichen Aussichten für Absolventinnen und Absolventen eines klug gewählten LL.B. und LL.M.-Studiums werden also besser und besser. Für den durchschnittlichen Berufseinsteiger mit zwei Staatsexamina in der Tasche wird die Luft dagegen dünner. Gangnus erklärt dazu: "Die Rechtsanwaltskanzleien haben heutzutage weniger Interesse an klassischen Junior-Positionen. Aufgrund der Automatisierung von Standardaufgaben und des Einflusses von KI können viele Kanzleien einen Junior mit zwei Staatsexamina ohne Zusatzqualifikationen auf Druck der Mandanten auch gar nicht mehr abrechnen. Ein Training on the job für neu Eingestellte kann sich zudem nicht jeder Arbeitgeber leisten. Kanzleien müssen daher gezielter und spezifischer für ihre interdisziplinären Strukturen rekrutieren. Für die Bewerber heißt das: Sie kommen an zusätzlichem Wissen im Bereich KI, IT und Wirtschaft nicht vorbei."
Interdisziplinäre LL.M.-Programme werden also auch für immer mehr Volljuristinnen und Volljuristen interessanter, die künftig verstärkt mit Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen um Studienplätze konkurrieren. Gangnus resümiert: "Am Ende des Tages wird künftig nicht der Abschluss das Entscheidende sein, sondern das Profil. Das heißt, wer sich klar positioniert und anwendungsorientierte Kompetenzen mitbringt, der hat sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt."
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Manuel Leidinger: "Volljuristen müssen sich interdisziplinär aufstellen". beck-aktuell, 27.04.2026 (abgerufen am: 27.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197006)



