"Das Interesse am Jura-Bachelor ist riesig"

Zitiervorschlag
"Das Interesse am Jura-Bachelor ist riesig". beck-aktuell, 17.04.2026 (abgerufen am: 18.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196496)
Der lange diskutierte Jura-Bachelor kann seit einem halben Jahr in Hessen beantragt werden und die Zahlen zeigen nun, dass das Interesse der Studierenden an der Alternative zum Staatsexamen groß ist.
Seit dem 01. Oktober 2025 können Studierende der Rechtswissenschaften in Hessen einen Bachelorabschluss beantragen. "Nach einem halben Jahr sind insgesamt 500 Anträge auf einen Jura-Bachelor an den hessischen Universitäten eingegangen, davon sind bereits 327 Bachelorgrade verliehen worden. Nur 13 Anträge mussten abgelehnt werden." Diese erste Bilanz zogen am Freitag Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD).
"Die Zahlen belegen sehr eindrücklich, dass das Interesse am Jura-Bachelor riesig ist und wir mit dem Angebot richtig lagen. Durch die Einführung des integrierten Bachelorabschlusses haben wir eine zusätzliche Perspektive geschaffen, die offenbar gerne angenommen wird", ergänzten die Politiker. Laut den Universitäten sei auch weiterhin jährlich von einer dreistelligen Zahl an Anträgen auszugehen.
Universitäten können Studierenden der Rechtswissenschaft durch die Gesetzesänderung einen Bachelorgrad verleihen, wenn sie erstmalig seit dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt (JPA) zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder das JPA festgestellt hat, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. "Mit dem Jura-Bachelor nimmt die Landesregierung etwas Druck aus dem Jura-Studium und schafft gleichzeitig neue Perspektiven. Gleichzeitig behalten wir die Struktur und Leistungsstandards des Jura-Studiums bei, das in der ganzen Welt ein hohes Ansehen genießt", so Heinz und Gremmels.
Den Abschluss erhalten die Studierenden dann, wenn sie eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung abgelegt haben. Die Universitäten haben außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Voraussetzungen aufzustellen. Dadurch soll der Hochschulautonomie Rechnung getragen werden. Die Prüfung, ob die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt ist, wird durch das JPA vorgenommen. Die Prüfung der weiteren universitären Voraussetzungen sowie die Verleihung des Bachelorgrades erfolgt durch die Universität.
- Redaktion beck-aktuell, sst
Zitiervorschlag
"Das Interesse am Jura-Bachelor ist riesig". beck-aktuell, 17.04.2026 (abgerufen am: 18.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196496)


