Reform des Betreuungsrechts
Zwangsbehandlung soll außerhalb von Kliniken möglich werden
Spritzen setzen, Medikamente verabreichen – gegen den Willen der Betroffenen? Unter strengen Voraussetzungen soll das bei Menschen, denen Betreuer zugewiesen sind, künftig erlaubt sein. Was sich mit der Reform noch ändern soll.