Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst gestoppt

Zitiervorschlag
Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst gestoppt. beck-aktuell, 10.07.2026 (abgerufen am: 10.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201771)
Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach einem Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren vorerst gestoppt.
Das LSG setzte die sofortige Vollziehung des Kürzungsbeschlusses bis zur Entscheidung im Hauptverfahren aus, wie ein Sprecher mitteilte (Beschluss vom 9. Juli 2026, Az. L 7 KA 11/26 KL ER).
Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeutinnen und -therapeuten vertritt. Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss, einem Schiedsgremium, in dem neben Vertretern des GKV-Spitzenverbands und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung drei unparteiische Schiedsleute sitzen, beschlossene Honorarabsenkung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5% zum 1. April hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Zugleich wurden damit Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14% erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3% für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert. Die Kürzung war zuletzt auch vom Gesundheitsministerium abgesegnet worden. Dieses hat die allgemeine Rechtsaufsicht über die Beschlüsse des Schiedsgremiums.
Bedenken an der Vergleichsrechnung und am Vollzugsinteresse
Das LSG setzte nun den sofortigen Vollzug aus, weil es unter anderem Zweifel an der Methodik von Berechnungen hatte, auf denen die Entscheidung zur Honorarkürzung beruhte. Der Erweiterte Bewertungsausschuss war nämlich davon ausgegangen, dass der Umsatz einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis deutlich höher ist als der Umsatz einer typischen fachärztlichen Praxis.
Für diese Vergleichsrechnung habe der Ausschuss jedoch Abrechnungszahlen aus jeweils verschiedenen Jahren verwendet: Die Abrechnungszahlen der psychotherapeutischen Praxen waren aus dem Jahr 2026 und wurden mit Zahlen fachärztlicher Praxen aus dem Jahr 2024 verglichen. Ein 1:1-Vergleich dieser Zahlen führe jedoch zu erheblichen Verzerrungen der realen Umsätze und sei schlicht nicht aussagekräftig, meint das LSG.
Unabhängig davon sahen die Richterinnen und Richter kein besonderes öffentliches Interesse, das einen sofortigen Vollzug des Kürzungsbeschlusses rechtfertigen könnte. Auch wenn sich die Honorarkürzung im Hauptverfahren als valide herausstellen und die Klage der KBV abgewiesen werden sollte, würde dadurch kein irreparabler Schaden für die kassenärztlichen Vereinigungen entstehen: In der Zwischenzeit eventuell geleistete Überzahlungen könnten die Vereinigungen ohne Probleme wieder zurückverlangen, indem die Honorarbescheide einfach unter entsprechende Vorbehalte gestellt würden.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- mit Material der dpa
- LSG Berlin-Brandenburg
- Beschluss vom 09.07.2026
- L 7 KA 11/26 KL ER
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Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst gestoppt. beck-aktuell, 10.07.2026 (abgerufen am: 10.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201771)



