Teurer Fehler bei Pferdekauf
Tierarzt muss sich Röntgenbilder auch ansehen
Als das Pferd kurz nach dem Kauf lahmte, verklagte die Käuferin den Tierarzt, der es vor dem Ankauf untersucht hatte. Der hatte Röntgenbilder zwar angefertigt, sie aber nicht befundet. Laut OLG Dresden haftet er dafür nun in voller Höhe.