"Die perfekte Lösung gibt es bei der Leihmutterschaft nicht"

Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos; Prof. Dr. Anne Sanders: "Die perfekte Lösung gibt es bei der Leihmutterschaft nicht". beck-aktuell, 22.07.2026 (abgerufen am: 22.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202571)
Jens Spahn hat eine Debatte über Leihmutterschaft losgetreten. Sollte man sie legalisieren? Die Bielefelder Professorin Anne Sanders erklärt im Interview, warum die deutsche Rechtslage konsequent ist – und macht dennoch einen Reformvorschlag.
beck-aktuell: Jens Spahn ist vom Vorsitz der Unionsfraktion im Bundestag zurückgetreten, weil ihm nach seiner Vaterschaft mithilfe einer Leihmutter Doppelmoral vorgeworfen wurde. Nun wird über das Für und Wider der Legalisierung der Leihmutterschaft diskutiert. Frau Professorin Sanders, was genau versteht man unter Leihmutterschaft?
Prof. Dr. Anne Sanders: Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Frau ein Kind bekommt, aber aufgrund einer bereits vor der Geburt getroffenen Vereinbarung dieses Kind für eine andere Person oder ein anderes Paar austrägt. Manche sprechen kritisch auch von "Mietmutterschaft", weil das häufig gegen finanzielle Vergütung geschieht.
Früher war die sogenannte traditionelle Leihmutterschaft verbreiteter, bei der die Leihmutter zugleich genetische Mutter des Kindes war. Heute wird meist mit gespendeten Eizellen gearbeitet, damit die Leihmutter keine Gefühle für das Kind entwickelt. So bringt die Leihmutter in der Regel nicht ihr genetisch eigenes Kind zur Welt.
beck-aktuell: Oft heißt es schlicht, Leihmutterschaft sei in Deutschland verboten. Juristisch ist das etwas komplizierter.
Sanders: Genau. Strafbar sind die Vermittlung einer Leihmutterschaft und die ärztliche Unterstützung entsprechender fortpflanzungsmedizinischer Maßnahmen. Nicht strafbar machen sich dagegen die Wunscheltern und auch nicht die Leihmutter selbst.
Hinzu kommt das deutsche Abstammungsrecht: Danach ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. Das ist bei einer Leihmutterschaft eben die Leihmutter. Selbst wenn jemand in Deutschland bereit wäre, ein Kind auszutragen, würde diese Person zunächst rechtliche Mutter sein. Wunscheltern könnten nur über Anerkennung, gerichtliche Feststellung oder Adoption Eltern werden.
"Dann wird Leihmutterschaft zu einer Frage des internationalen Privatrechts"
beck-aktuell: Trotzdem können Menschen, die im Ausland eine Leihmutterschaft durchführen lassen, unter Umständen in Deutschland als Eltern anerkannt werden, wie es nun bei Jens Spahn und seinem Ehemann der Fall war.
Sanders: Genau. Das hängt stark davon ab, in welchem Staat die Leihmutterschaft stattfindet. Dann wird Leihmutterschaft zu einer Frage des internationalen Privatrechts.
Man muss unterscheiden zwischen Staaten, in denen die Elternschaft durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt wird, und solchen, in denen lediglich eine Geburtsurkunde existiert. Die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen ist in Deutschland grundsätzlich leichter. Der BGH hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass die Anerkennung möglich ist, wenn einer der Wunscheltern genetischer Elternteil des Kindes ist.
Das war auch die Konstellation bei Jens Spahn und seinem Ehemann. In den USA wird die Elternschaft der Wunscheltern bereits vor der Geburt gerichtlich festgestellt. Diese amerikanische Entscheidung wurde dann in Deutschland anerkannt.
beck-aktuell: Ist das nicht widersprüchlich? Deutschland verbietet Leihmutterschaft, erkennt aber die Folgen aus dem Ausland an.
Sanders: Natürlich ist das in gewisser Weise widersprüchlich. Wir erkennen eine Entscheidung an, die auf einem Vorgang beruht, der in Deutschland so nicht zulässig wäre. Allerdings stellt sich die Frage, was man sonst tun sollte. Wenn das Kind in Deutschland mit seinen Wunscheltern ankommt, dann hat es faktisch nur diese Personen. Die Leihmutter hat ihrerseits häufig bereits eine Familie und sollte nach dem Recht des Herkunftsstaates nie als rechtliche Mutter gelten.
Das Kind in ein Heim zu geben, wäre keine ernsthafte Alternative. Häufig lebt es bereits seit einiger Zeit mit den Wunscheltern zusammen. Man würde letztlich das Kind für etwas bestrafen, worauf es keinerlei Einfluss hatte. Deshalb halte ich es für unvermeidlich, dass die Wunscheltern in Deutschland irgendwann auch rechtlich Eltern werden. Übrigens: Forschungen zeigen, dass sich solche Kinder bei ihren Wunscheltern mindestens ebenso gut entwickeln wie "normale" Wunschkinder.
"Deutschland geht keinen Sonderweg"
beck-aktuell: Andere Staaten gehen inzwischen anders mit dem Thema um. Gehen wir da in Deutschland einen Sonderweg?
Sanders: Das würde ich nicht sagen. Die Rechtslage ist international sehr unterschiedlich. Es gibt einerseits einen Trend zur vorsichtigen Legalisierung altruistischer Leihmutterschaft, etwa in Griechenland, Zypern, Irland oder Portugal. Die Überlegung lautet häufig: Wenn die Menschen ohnehin ins Ausland gehen, dann sollte man das lieber unter kontrollierten Bedingungen im eigenen Land ermöglichen.
Daneben gibt es Staaten wie Italien oder Spanien, die einen restriktiveren Weg verfolgen. In Italien wurde die Strafbarkeit sogar ausgeweitet. Dort versucht man, auch gegen die Wunscheltern vorzugehen, die für eine Leihmutterschaft ins Ausland reisen.
Diese Vielfalt zeigt vor allem, wie umstritten das Thema ist. Und das hat gute Gründe.
"Die Trennung zwischen Gut und Böse ist nicht so einfach"
beck-aktuell: Die häufigsten Gegenargumente sind die Kommerzialisierung des weiblichen Körpers und das Risiko von Ausbeutung. Die Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hält das indes für paternalistisch, wie sie kürzlich in einem Interview mit der Zeit sagte. Das entspreche nicht dem freiheitlichen Menschenbild des Grundgesetzes. Was halten Sie davon?
Sanders: Ich finde, die von Ihnen genannten Argumente sind ernstzunehmende Einwände. Und ich halte das Verbot der Leihmutterschaft auch nicht für verfassungswidrig, denn das Grundgesetz erlaubt durchaus auch sonst Beschränkungen zum Schutz wichtiger Rechtsgüter. Gleichzeitig hielte ich auch eine Legalisierung für von der Verfassung gedeckt. Wir befinden uns hier in einem Bereich, in dem der demokratische Gesetzgeber einen Einschätzungsspielraum hat und ethisch schwierige Fragen so oder so regeln kann.
beck-aktuell: Die von der damaligen Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat sich vorsichtig progressiv zur Legalisierung geäußert und meinte, dies sei möglich, sofern "insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden". Würde eine Legalisierung der altruistischen, also nicht-kommerziellen Leihmutterschaft das erfüllen?
Sanders: Vielleicht, aber die Trennung "altruistisch gleich gut" und "kommerziell gleich schlecht" ist etwas zu einfach. Man könnte sich schon fragen, warum Ärzte oder Vermittlungsstellen Geld verdienen dürfen, die Frau, die das Kind austrägt, aber nicht. Andererseits spricht viel dafür, eine finanzielle Vergütung eng zu begrenzen, weil sonst vor allem Menschen in wirtschaftlicher Not solche Angebote annehmen würden.
Zugleich können auch in rein altruistischen Konstellationen erhebliche Drucksituationen entstehen. Wenn etwa nur Familienangehörige als Leihmütter infrage kommen, können familiäre Erwartungen oder Verpflichtungsgefühle eine große Rolle spielen. Solche Risiken kennt man auch aus dem Bereich der Lebendorganspende.
"Die Leihmutter sollte ein Widerspruchsrecht haben"
beck-aktuell: Wie könnte man die Leihmutter besser schützen?
Sanders: Zunächst durch umfassende Aufklärung und Beratung. Die Frau muss vollständig informiert sein und unabhängige Unterstützung erhalten. Das ist beispielsweise in Kalifornien sehr wichtig. Die entscheidende Frage betrifft aber das Abstammungsrecht: Wer ist unmittelbar nach der Geburt rechtlicher Elternteil des Kindes?
beck-aktuell: Warum ist das wichtig?
Sanders: Wenn die Wunscheltern von Anfang an rechtliche Eltern sind, trägt das zur Klarheit bei. Dann können sie sich ihrer Verantwortung nicht entziehen. Es gibt tragische Fälle, etwa aus Thailand, in denen Wunscheltern ein Kind mit Behinderung nicht übernehmen wollten. Solche Situationen zeigen, warum eine sofortige rechtliche Verantwortung sinnvoll sein kann. Der Vorteil des umgekehrten Modells besteht darin, dass die Leihmutter zunächst Mutter bleibt und frei entscheiden kann, ob sie das Kind tatsächlich abgeben möchte. Das ist etwa im Vereinigten Königreich der Fall.
Ich halte allerdings einen Mittelweg für besonders interessant: Die Wunscheltern werden unmittelbar Eltern, die Leihmutter erhält jedoch für eine begrenzte Zeit ein Widerspruchsrecht. Ein solches Modell wurde etwa in Portugal entworfen. Der Gedanke dahinter ist, dass sich die Sicht der Leihmutter während der Schwangerschaft ändern kann. Sie trägt das Kind neun Monate lang aus und kann eine starke Bindung entwickeln. Solche Fälle sind selten, aber sie betreffen grundlegende Fragen der Selbstbestimmung und Menschenwürde und man sollte sie nicht ignorieren.
beck-aktuell: Wenn man Ihnen zuhört, merkt man, wie komplex eine Legalisierung wäre. Ist das – neben der ethischen Dimension – auch ein Grund, warum die Politik das Thema lieber nicht anfassen möchte?
Sanders: Absolut. Es gibt hier keine perfekte Lösung. Wir bewegen uns in einem Bereich, in dem sehr unterschiedliche menschliche Interessen miteinander kollidieren.
Wenn es uns darum geht, die rechtliche Situation von Familien zu verbessern, insbesondere von gleichgeschlechtlichen Paaren, dann gäbe es einfachere Reformen. Die Co-Mutterschaft ab Geburt wäre etwa ein Bereich, in dem viele Familien seit Jahren auf eine klare gesetzliche Regelung warten. Das wäre ein deutlich unkomplizierterer Weg, um Kindern und ihren Eltern rechtliche Sicherheit zu geben.
Die Fragen stellte Dr. Maximilian Amos.
Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos; Prof. Dr. Anne Sanders: "Die perfekte Lösung gibt es bei der Leihmutterschaft nicht". beck-aktuell, 22.07.2026 (abgerufen am: 22.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202571)




