Miete bei Papa
Auch ohne Zahlung kein Scheingeschäft
Seit der Trennung von ihrem Mann zahlte eine Frau über längere Zeit keine Miete für die Wohnung im Haus ihrer Eltern – ihr Vater ließ ihr das durchgehen. Das Mietverhältnis werde nicht "praktiziert", sagte das Jobcenter und übernahm die Wohnkosten nicht. Zu Unrecht, befand das LSG Baden-Württemberg.