Aufenthaltsrecht
"Soziale Vaterschaft" hindert Abschiebung nur ausnahmsweise
Wird eine "soziale Vaterschaft" einer Abschiebung entgegengehalten, muss streng geprüft werden, ob eine solche überhaupt vorliegt. Das OVG Lüneburg sieht ansonsten die Gefahr der Uferlosigkeit.