Hubig schlägt Reform des Kindschaftsrechts vor

Zitiervorschlag
Hubig schlägt Reform des Kindschaftsrechts vor. beck-aktuell, 11.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197846)
Ein sicherer Ort, "geprägt von Liebe und frei von Gewalt" – für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sollte Familie genau das sein. Um diesem Ideal ein Stück näher zu kommen, will sie jetzt das Kindschaftsrecht umfassend reformieren.
Angestrebt ist insbesondere ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt. Gemeint ist damit keineswegs nur die körperliche Gewalt. Hubigs Gesetzentwurf hält – der Istanbul-Konvention entsprechend – fest, dass hierzu auch jede sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt zählt, die zwischen Elternteilen oder zwischen einem Elternteil und dem Kind oder innerhalb der Familie oder des Haushalts vorkommt.
Erstmals geregelt sein soll, dass einem Elternteil, der gewalttätig gegenüber dem anderen Elternteil ist, der Umgang mit den gemeinsamen Kindern versagt werden darf. Voraussetzung ist, dass der von der Gewalt betroffene Elternteil ansonsten Gefahr läuft, immer wieder attackiert zu werden.
In Fällen häuslicher Gewalt soll zudem die Vermutung nicht gelten, wonach der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient. Familiengerichte sollen eine Umgangspflegschaft auch zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils anordnen können – ist der Umgang nicht ohnehin schon auszuschließen.
Familiengerichte sollen in Kinderschutzverfahren soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatungen anordnen können - entsprechend der Regelung zum Umgangsverfahren, die der Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel und zu Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz enthält.
Mehr Mitbestimmung für Kinder, partnerschaftliche Betreuung
Kindern will Hubig eine stärkere Rechtsposition als bisher einräumen. Sie sollen mehr mitbestimmen können, etwa bei Vereinbarungen über Umgang und Sorge. Außerdem sollen die verschiedenen Aspekte des Kindeswohls klarer geregelt werden.
Nicht miteinander verheiratete Eltern sollen leichter an das gemeinsame Sorgerecht kommen. Bisher mussten sie dafür – zusätzlich zur Anerkennung der Vaterschaft durch den Mann und der Zustimmung der Mutter hierzu – übereinstimmende Sorgeerklärungen öffentlich beurkunden lassen. Letzteres soll entfallen, das heißt das Sorgerecht soll beiden gemeinsam zustehen, wenn die Vaterschaft übereinstimmend anerkannt wurde und kein Elternteil widerspricht.
Aber was ist, wenn Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sich trennen? Hier will Hubig die partnerschaftliche Kinderbetreuung stärken. Die Eltern sollen in ihrem jeweiligen Betreuungszeitraum über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden dürfen. Die verschiedenen möglichen Betreuungsmodelle nach Trennung sollen erstmals im Gesetz benannt werden, ohne einem Modell von Gesetzes wegen Vorrang einzuräumen. Die möglichen Betreuungsmodelle (Residenzmodell sowie asymmetrisches und symmetrisches Wechselmodell) werden erstmals im Gesetz genannt. Welches Modell vorzuziehen ist, will die Bundesjustizministerin aber nicht festschreiben.
- Redaktion beck-aktuell, bw
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Hubig schlägt Reform des Kindschaftsrechts vor. beck-aktuell, 11.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197846)



